Vier Kapitel, vier Versuche, viermal gescheitert. Und damit ist klar: Es wird kein Referendum zur Verfassungsrevision geben. Denn auch der Ende Juli eingereichte Antrag für eine Volksbefragung zu den Reformkapiteln über das Parlament und den Staatsrat zog nicht die nötige Anzahl an Unterschriften nach sich.
Bei der Unterschriftensammlung, die vom 20. August bis zum 13. September in den 102 Gemeinden des Landes stattfand, gab es nämlich nur 435 gültige Einschreibungen sowie eine ungültige, wie das Staatsministerium mitteilt. Damit ein Referendum hätte organisiert werden müssen, wären 25.000 Unterschriften nötig gewesen.
Somit ist auch die vierte und letztmögliche Referendumsinitiative gescheitert – und das mit bisher den wenigsten Unterschriften. Die drei vorangegangenen Anträge zu den Verfassungskapiteln über die Justiz, die Staatsorganisation und die Rechte und Freiheiten der Bürger hatten ihrerseits 7.397, 1.652 sowie 964 Unterstützer gefunden.
Wie die ersten drei Anträge war auch dieser vierte von einem Initiativkomitee bestehend aus Bürgern gestellt worden. In dem Komitee fand sich stets derselbe Hauptinitiator, während die anderen Personen und auch ihre Anzahl schon mal wechselten. Diesmal setzte sich die Gruppe nur aus fünf Personen zusammen.
Neben solchen Initiativen aus der Bevölkerung besteht auch die Möglichkeit, dass vonseiten des Parlaments ein Referendum herbeigeführt wird. Damit müsste ein entsprechender Antrag eines Abgeordneten die Unterstützung von mindestens 16 Parlamentariern finden. Dies war bis dato aber ebenfalls nicht der Fall. Der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser hatte zwar auch diesmal einen solchen Antrag gestellt. Letztlich war seine Stimme aber die einzige, die das Vorhaben für sich verbuchen konnte, wie Parlamentspräsident Fernand Etgen (DP) vergangene Woche in der Abgeordnetenkammer mitgeteilt hatte.
Demnach ist nun der Weg frei, damit die vier Verfassungsteile auch in zweiter Lesung vom Parlament verabschiedet werden können. Dies dürfte in den kommenden Wochen in einer einzigen Sitzung geschehen. Sechs Monate nach dieser Abstimmung wird die neue Verfassung dann in Kraft treten. (GS)


