Cum-Ex-Geschäfte
Zu gut, um legal zu sein
Für die Verteidiger der dubiosen Aktiendeals sind sie völlig legal, ein deutscher Richter nannte die Geschäfte jedoch eine „kriminelle Glanzleistung“. Ein Urteil des Kölner Finanzgerichts erlaubt Einblicke in die Konstruktion von Cum-Ex-Geschäften am Beispiel des Luxemburger Sheridan-Fonds.