Die Abgeordneten haben das letzte Kapitel der Verfassungsreform verabschiedet. Die Änderungen sollen das Parlament stärken und die Bürgerbeteiligung fördern. Der Text wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der CSV und der Piraten verabschiedet. Die ADR stimmte gegen den Vorschlag und die Linke enthielt sich.
„Es war das Kapitel, für das es vielleicht die meisten Diskussionen zwischen Regierung und Parlament gab“, sagte Léon Gloden (CSV) während der Debatte im Parlament am Mittwoch. Denn der Text gibt den Abgeordneten mehr Rechte, um ihrer Kontrollfunktion der Regierung gerecht zu werden. Demnach sieht die Reform explizit vor, dass die Abgeordneten Regierungsmitglieder einladen können, um auf Anfragen zu antworten.
Zudem wird durch die Reform vereinfacht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Zurzeit muss sich dafür eine Mehrheit der Abgeordneten aussprechen, wodurch die Anträge der Oppositionspolitiker in dieser Legislatur stets abgelehnt wurden. Künftig müssen nur 20 Abgeordnete der Einberufung eines Untersuchungsausschusses zustimmen. Um dieser Änderung gerecht zu werden, muss das Parlament zusätzlich seine Geschäftsordnung anpassen. Ein entsprechender Text befindet sich noch in Ausarbeitung.
Neben der Stärkung der Rechte der Abgeordneten soll auch die Bürgerbeteiligung über das Grundgesetz gestärkt werden. Neu ist etwa die Einführung einer Bürgerinitiative. Demnach können 125 Wahlberechtigte einen Gesetzesvorschlag einreichen. Erhält dieser die Unterschrift von 12.500 Wahlberechtigten, muss das Parlament über den Vorschlag abstimmen. Dieser Änderungsvorschlag geht bereits auf das Regierungsprogramm von 1999 zurück. Während für die Bürgerinitiativen nur Wahlberechtigte unterschreiben dürfen, soll für Referenda die Möglichkeit eingeführt werden, auch Nicht-Luxemburger zu befragen.
Die ADR stimmte gegen den Vorschlag, weil die Verfassungsreform nicht über das versprochene Referendum verabschiedet wird. Für déi Lénk geht die vorgeschlagene Bürgerbeteiligung indes nicht weit genug, weshalb sie sich bei der Abstimmung enthielten.
Es könnte sich nun eine neue Initiative für ein Referendum aufstellen. Wenn diese es schafft, 25.000 Unterschriften zu sammeln oder wenn 16 Abgeordnete sich für ein Referendum aussprechen, könnte die ausstehende Zweitabstimmung im Parlament durch ein Referendum ersetzt werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Parlament in sechs Monaten ein zweites Mal über diese und die drei anderen Verfassungsreformen abstimmen, bevor der neue Text weitere sechs Monate später in Kraft tritt. (PR)


