Prozess um Aufruf zum Hass
Erneuter Freispruch für Anwalt Gaston Vogel
Die Äußerungen von Gaston Vogel über Bettler aus dem Jahre 2015 bleiben ohne strafrechtliche Konsequenzen. Der Anwalt wurde nun auch in zweiter Instanz von den Vorwürfen des Aufrufs zum Hass und der Diskriminierung freigesprochen. Dasselbe gilt für einen Ex-Journalisten und ein Medienunternehmen.
