Die Äußerungen von Gaston Vogel über Bettler in Luxemburg-Stadt aus dem Jahre 2015 bleiben ohne strafrechtliche Konsequenzen. Der bekannte Rechtsanwalt wurde am Dienstag auch in zweiter Instanz von den Vorwürfen des Aufrufs zum Hass sowie der Diskriminierung freigesprochen. Dasselbe gilt für einen ehemaligen Journalisten und ein Medienunternehmen.
Der Fall reicht zurück in den August 2015. In einem offenen Brief an Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) hatte sich Gaston Vogel damals über Bettler in der Oberstadt beschwert. Dabei hatte er sich recht derber Worte bedient und die Betroffenen etwa als „Abschaum“ bezeichnet und mit Begriffen wie „puanteurs“ und „mendiants dégueulasses“ beschrieben. Worte, die auch die Justiz aufhorchen ließen, wie Reporter.lu im November 2020 erstmals berichtete.
Gaston Vogel musste sich infolgedessen ein erstes Mal im Oktober 2021 vor Gericht verantworten. Auch damals sprachen die Richter den Anwalt frei, woraufhin die Staatsanwaltschaft in Berufung ging. Im November 2022 fand dann der Prozess in zweiter Instanz statt, bei dem die Anklage erneut eine Geldstrafe forderte. Mindestens 2.500 Euro sollte der 85-Jährige laut der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft zahlen. Denn er habe genau gewusst, dass er mit seinem Brief eine Gruppe Menschen diskriminieren würde.
Gaston Vogel sah das stets anders. Vor Gericht erklärte er – bisweilen recht lautstark, wie Reporter.lu berichtete –, er habe mit seinem Schreiben keineswegs zum Hass aufgerufen oder jemanden diskriminiert. Er habe auf ein bestehendes Problem von allgemeinem Interesse aufmerksam machen wollen: Die zunehmende Bettelei, die auf organisierte Banden zurückzuführen sei.
Weil im Sommer 2015 sowohl „RTL“ als auch das „Lëtzebuerger Journal“ den Brief ohne jegliche journalistische Kommentierung veröffentlichten, fanden sich diese Medien ebenfalls auf der Anlagebank wieder. Im Fall des „Journal“ war das der damals verantwortliche Redakteur. Bei „RTL“ hatte nicht ermittelt werden können, wer den Brief veröffentlicht hatte, sodass die Muttergesellschaft „CLT-Ufa“ als dritter Beschuldigter in dem Verfahren fungierte.
Neben den Äußerungen von Gaston Vogel waren denn auch die Rolle der Presse und ihre Verantwortung bei Veröffentlichungen ein viel diskutiertes Thema vor Gericht. Für die angeklagten Medienvertreter bleibt der Vorfall nach dem Urteil vom Dienstag nun ebenfalls ohne strafrechtliche Konsequenzen. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft stellt einen Antrag auf Kassation des Urteils. In einem Kassationsverfahren ginge es aber dann nur noch um eventuelle prozedurale Fehler und nicht um die Frage der Schuld – weder jener der Medien noch der von Gaston Vogel. (GS)


