Nachdem der Staatsrat im November noch vier formelle Einwände gegen den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Ministern erhoben hatte, gibt er jetzt in einem Zusatzgutachten grünes Licht. Das Parlament hat den Text nämlich in der Zwischenzeit nachgebessert und prozedurale Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Somit könnte das Gesetz nun bereits Anfang Februar verabschiedet werden.

Rückblick: Dieses Gesetz soll die strafrechtliche Verfolgung von aktuellen und früheren Mitgliedern der Regierung regeln. Es drängte sich auf, damit die ehemalige Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) im Zuge der sogenannten „Gaardenhaischen“-Affäre befragt werden kann. Laut der aktuellen Verfassung fällt dies nämlich in die Zuständigkeit des Parlaments, ein Gesetz dafür wurde aber niemals verabschiedet. Diese Lücke wurde bei der mittlerweile verabschiedeten Verfassungsreform geschlossen. In Kraft tritt das neue Grundgesetz aber erst am kommenden 1. Juli.

Demnach könnte die sogenannte „Lex Dieschbourg“, welche bereits die entsprechenden Prinzipien der neuen Verfassung berücksichtigt, noch zuvor verabschiedet werden. Wie der Berichterstatter des Gesetzes, Mars Di Bartolomeo (LSAP), im Gespräch mit Reporter.lu erklärt, wird dies voraussichtlich in der ersten Februarwoche der Fall sein. Die endgültige Planung der öffentlichen Sitzungen obliege natürlich der Präsidentenkonferenz, doch stehe nichts mehr im Weg, dass der Entwurf in diesem Zeitrahmen auf die Tagesordnung komme, so der LSAP-Abgeordnete mit Verweis auf das neue Gutachten des Staatsrates.

Tatsächlich erhebt die hohe Körperschaft in ihrem Zusatzgutachten vom 13. Januar keine formellen Einwände mehr gegen den Text. Im November noch hatte sie sich an einer Reihe unklarer Formulierungen gestört, die prozedurale Fragen aufwerfen würden und zu einer juristischen Unsicherheit führen könnten. Die vom Parlament vorgenommen Anpassungen stellen den Staatsrat aber nun so weit zufrieden, dass der zuständige Justizausschuss – zusammen mit der Institutionenkommission – die Arbeit am Text abschließen kann und Mars Di Bartolomeo seinen Bericht verfassen kann.

Ist das neue Gesetz dann in Kraft, kann Ex-Ministerin Carole Dieschbourg zur „Gaardenhaischen“-Affäre aussagen, so wie sie es selbst im April 2022 angekündigt hatte. Damals war sie eben vor dem Hintergrund einer möglichen strafrechtlich relevanten Involvierung in die Affäre um den ehemaligen Differdinger Bürgermeister, Roberto Traversini (Déi Gréng), zurückgetreten. (GS)


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