Bis Ex-Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) im Kontext der „Gaardenhaischen“-Affäre befragt werden kann, dürfte noch etwas Zeit vergehen. Der Gesetzvorschlag, der die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Regierung regeln soll, muss nämlich nochmals überarbeitet werden. Der Staatsrat hat vier formale Einwände gegen den Text erhoben. Der parlamentarische Justizausschuss muss nun nachbessern.
Für den Staatsrat ist eine ganze Reihe von prozeduralen Fragen ungeklärt, die zu einer juristischen Unsicherheit führen könnten. Die Einwände betreffen vor allem das Zusammenspiel zwischen dem Parlament, das gemäß der jetzigen Verfassung für die Anklage eines Regierungsmitglieds zuständig ist, und der Justiz, die die entsprechende Untersuchung leiten soll.
Für die hohe Körperschaft bleibt da etwa zu klären, ob die Genehmigung, die das Parlament dem Staatsanwalt für Ermittlungen gegen einen Minister erteilt, ein einziges Mal einzuholen ist oder jede Ermittlungsmaßnahme einzeln beantragt werden muss. Diese Frage stelle sich auch für die Etappe, wenn auf eine Voruntersuchung („Enquête préliminaire“) ein Verfahren vor dem Untersuchungsrichter („Instruction judiciaire“) folgen soll.
In seinem Gutachten wirft der Staatsrat auch Fragen auf, wie mit Drittpersonen, die während Ermittlungen ins Visier der Justiz geraten, zu verfahren ist. Hängt auch deren strafrechtliche Verfolgung letztlich von der Entscheidung des Parlaments ab? Und was ist mit anderen Regierungsmitgliedern, die im Verlauf einer Untersuchung durch einen Untersuchungsrichter ebenfalls beschuldigt werden könnten, aber ursprünglich nicht von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft anvisiert waren, fragt sich die hohe Körperschaft.
Das alles könnte im Konflikt zum Prinzip der Gleichbehandlung vor dem Gesetz stehen, stellt der Staatsrat fest. Dabei ist die Grundidee von Gesetzvorschlag 8049, dass Regierungsmitglieder dieselben Rechte haben wie normale Bürger und auch von der Justiz wie solche behandelt werden.
Der Gesetzvorschlag war Mitte Juli von den Fraktionsvorsitzenden von CSV, DP, LSAP und Déi Gréng eingebracht worden. Der Text soll die strafrechtliche Verantwortung von aktuellen und früheren Mitgliedern der Regierung regeln. Derzeit gibt es diesbezüglich nämlich eine Lücke in der Gesetzgebung, die erst mit der Verfassungsreform geschlossen wird.
Da aber die Texte der Verfassungsrevision noch nicht in zweiter Lesung verabschiedet wurden und sie erst sechs Monate danach in Kraft treten, musste für den Fall von Carole Dieschbourg eine Zwischenlösung her. Die damalige Umweltministerin war im April vor dem Hintergrund einer möglichen strafrechtlich relevanten Involvierung in die „Gaardenhaischen“-Affäre um den ehemaligen Bürgermeister von Differdingen, Roberto Traversini (Déi Gréng), zurückgetreten. (GS)




