Die Bevölkerung wird zunehmend älter und immer mehr Menschen sehen sich mit dem Risiko des Verlustes ihrer Autonomie konfrontiert. Eine neue Maßnahme soll die Möglichkeit bieten, den Ernstfall bereits zuvor freiwillig zu regeln und gewisse Vollmachten für die Zukunft an Drittpersonen zu übertragen. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Orientiert wurde sich dabei an ähnlichen Verfahren in Frankreich und Belgien.
Mit dem Vorhaben wird die sogenannte Vorsorgevollmacht („Mandat de protection future“) ins Luxemburger Recht eingeführt. Sie soll eine Alternative zu den bestehenden gerichtlichen Prozeduren, wie etwa eine Vormundschaft, sein, so Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) bei der Vorstellung des Projekts. Die Maßnahme war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen und ist auch Teil des Nationalen Aktionsplans zu den Rechten von Menschen mit Behinderung.
Durch die Vorsorgevollmacht können Betroffene eine oder mehrere Personen via Vertrag ermächtigen, Entscheidungen für sie zu treffen, ab dem Zeitpunkt, an dem sie körperlich oder geistig dazu nicht mehr imstande sind. Wann dies der Fall ist, das muss ein ärztliches Gutachten feststellen. Was genau in dem Vertrag festgehalten wird, das kann frei entschieden werden. Die Regelung kann sowohl die Person selbst als auch ihre Besitztümer betreffen. Demnach kann der Vertrag von der Verwaltung des Vermögens bis zur Versorgung von Haustieren reichen. Das Justizministerium will einen Mustervertrag ausarbeiten, an dem sich die Bevölkerung orientieren kann.
Als Bevollmächtigte infrage kommen sämtliche physischen Personen, es müssen nicht zwangsläufig Familienangehörige sein. Sie üben das Mandat grundsätzlich ohne Vergütung aus, doch kann auch eine solche im Vertrag festgelegt werden. Die Verfügung kann privat geschlossen werden, wenn sie aber weitreichend in die Vermögensverwaltung eingreift, etwa den Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren umfasst, muss ein Notar sie beglaubigen. Ausgeschlossen von der Vollmacht sind rein persönliche Akte wie Heirat, Scheidung oder Wahlrecht.
Dass bei einer solchen Art von Vertrag das Risiko von betrügerischen Handlungen besteht, ist dem Justizministerium bewusst. Das spätere Gesetz soll eine Reihe von Regelungen vorsehen, um dem vorzubeugen. Eingetragen wird das Mandat im Zivilregister der Staatsanwaltschaft. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar. Ministerin Sam Tanson hat den Gesetzestext gerade erst im Parlament eingebracht. Vor den Wahlen im Oktober wird er wohl nicht mehr verabschiedet. (GS)