Weniger Einschränkungen
Naturschutzgesetz wird angepasst
Das Umweltministerium musste beim Naturschutzgesetz nachbessern. Der Verwaltungsgerichtshof hatte etwa festgehalten, dass die Anwendung des aktuellen Gesetzes verfassungswidrig ist. Mit dem neuen Entwurf soll es bei Gebäuden in Grünzonen nun künftig weniger Einschränkungen geben.
