Infolge einiger Gerichtsurteile musste das Umweltministerium beim Naturschutzgesetz nachbessern. Im Sommer hatte etwa der Verwaltungsgerichtshof festgehalten, dass die Anwendung des aktuellen Gesetzes verfassungswidrig ist. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll es bei Umbauarbeiten an Gebäuden in Grünzonen nun künftig weniger Einschränkungen geben.

Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) hat den Gesetzestext am Montag dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss und im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf sehe keine neuen Einschränkungen oder Verbote vor, betont das Ministerium in einer Pressemitteilung. Vielmehr soll der administrative Aufwand reduziert und der rezenten Jurisprudenz Rechnung getragen werden. Tatsächlich hatte der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil dem Umweltministerium vorgehalten, das Gesetz in der Praxis zu restriktiv auszulegen, wodurch die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben sei.

Das soll sich nun ändern. So sollen etwa künftig Gebäude in Grünzonen, die vor dem 1. Juli 1995 errichtet wurden, als „légalement existant“ gelten. Zuvor traf dies auf Gebäude zu, die vor 1965 gebaut worden waren. Diese bestehenden Immobilien dürfen denn auch – mit einer Genehmigung des Ministeriums – thermisch saniert werden, um sie an aktuelle Standards anzupassen. Bis zu einer gewissen Höhe sollen auch eine Erhöhung des Daches oder der Decke erlaubt sowie sicherheitsrelevante Anpassungen möglich sein.

Änderungen wird es mit dem neuen Gesetzestext auch geben, was den Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden  – etwa nach einem Feuer – anbelangt. Musste der Wiederaufbau bisher binnen zwei Jahren geschehen, besteht nun kein zeitliches Limit mehr. Allerdings ist hierfür weiterhin eine Genehmigung erforderlich, so wie für jede andere Änderung, die das äußere Erscheinungsbild betrifft.

Keine Genehmigung nötig ist hingegen bei Renovierungen im Innern eines Gebäudes oder einer Neuaufteilung der Innenräume – sofern beides das Äußere oder die Größe der Immobilie nicht verändert. Ebenfalls keine Genehmigungen brauchen künftig einzelne Maßnahmen wie etwa bestimmte Umzäunungen, einige Arten von Fotovoltaikanlagen, aber auch Unterstände für Vieh oder Bienenstöcke und Nistkästen.

Der Gesetzentwurf wurde vergangene Woche im Ministerrat angenommen. Wann er im Parlament verabschiedet werden kann, ist derzeit nicht gewusst. Umweltministerin Joëlle Welfring erinnerte am Montag aber nochmals daran, dass die rezente Jurisprudenz direkte Anwendung finde, sowohl bei Genehmigungsanträgen als auch bei laufenden Gerichtsverfahren. (GS)