Insolvenz
Kein „Recht auf Vergessenwerden“ für Firmen
Ein Unternehmen klagte gegen das Handelsregister, damit Einträge über eine Insolvenz dort gelöscht werden. Vor Gericht argumentierte die Gesellschaft mit dem „Recht auf Vergessenwerden“. In zweiter Instanz wiesen die Richter diese Einwände ab und gaben dem öffentlichen Interesse den Vorrang.
