Nichts Genaues weiß man nicht: Zusammengefasst ist das die Antwort des Finanzministers auf eine parlamentarische Anfrage zu Luxemburgs Rolle bei Cum-Ex-Geschäften. Die Oppositionspartei CSV kritisiert, dass der Steuerschaden für den Staat nicht ernst genommen werde.

Im Januar berichtete Reporter.lu über den ersten Cum-Ex-Fall, über den Luxemburger Richter urteilten. Auf Grundlage des sogenannten „Schachtelprivilegs“ forderte die Gesellschaft „Kirchberg Trading“ vom Luxemburger Staat die Rückzahlung von 3,5 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer. Mindestens fünf weitere Firmen haben im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften auf dieses Steuerprivileg zurückgegriffen, ergaben die Recherchen von Reporter.lu.

Im Prozess gegen „Kirchberg Trading“ warnte der Vertreter des Staates, dass das Risiko bestehe, dass die Verwaltung eine nie gezahlte Steuer erstatte. In Deutschland, Belgien und Dänemark entstand auf ähnliche Weise ein Schaden von insgesamt mehreren Milliarden Euro. Die Luxemburger Regierung hat dazu keine Zahlen, heißt es bis heute vom Finanzministerium.

Finanzminister macht keine Angaben

In einer parlamentarischen Anfrage wollten die CSV-Abgeordneten Laurent Mosar und Gilles Roth auf Basis des Berichts von Reporter.lu wissen, in welchem Umfang Quellensteuern erstattet werden und ob eine ungerechtfertigte Ausnutzung des „Schachtelprivilegs“ der Luxemburger Steuerverwaltung auffallen könnte. Sie wollten ebenfalls wissen, ob solche Geschäfte über Steuervorbescheide („Tax Rulings“) gutgeheißen wurden. Zudem erkundigten sich die Oppositionsvertreter, wie oft die Behörde Verdachtsfälle an die Justiz weitergeleitet habe.

Finanzminister Pierre Gramegna (DP) lässt in seiner Antwort viele Punkte offen. Die einzige konkrete Angabe betrifft die Erstattung der Steuerabzüge auf Kapitalerträgen. „In den letzten Jahren“ hätten diese durchschnittlich ein Volumen von sieben Millionen Euro erreicht, so der Finanzminister.

Zu den Steuerrulings gibt es keine Antwort. Zudem könnten „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht von anderen Erstattungsanträgen unterschieden werden. Wenn Zweifel auftreten würden, dass die Angaben wahrheitsgemäß seien, werde der Antrag abgelehnt und bei strafrechtlichen Verstößen auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Auch in diesem Punkt macht Pierre Gramegna keine genauen Angaben. Die Verdachtsfälle fallen allerdings größtenteils in seine Amtszeit.

Fehlende Durchsetzung der Behörden

Die Antwort passe zu vergangenen Reaktionen, die die CSV vom Finanzminister und von der Steuerverwaltung erhalten habe, kritisiert Laurent Mosar auf Nachfrage von Reporter.lu. Der Finanzminister verweist in seiner Antwort zudem auf eine Sitzung der Finanz- und Budgetkommission des Parlaments von September 2019. Damals sagte die Direktorin der Steuerverwaltung, dass „Cum-Ex-Geschäfte“ als solches der Behörde unbekannt seien. Pascale Toussing verwies aber auf Erstattungen unter dem „Schachtelprivileg“.

Auffällig ist, dass der Vertreter des Staates im Prozess gegen „Kirchberg Trading“ ausdrücklich von Cum-Ex-Geschäften sprach und auf Artikel von Reporter.lu verwies. „Kirchberg Trading“ widersprach dieser Darstellung.

„Cum-Ex-Geschäfte haben auch in Luxemburg zu Verlusten in Millionenhöhe für den Staat geführt. Mich stört die nonchalante Herangehensweise der Steuerverwaltung in diesem Dossier“, kritisiert Laurent Mosar. Der CSV-Abgeordnete sieht auch einen Zusammenhang mit der Openlux-Debatte. Das größte Risiko sei für Luxemburg nicht eine fehlende Gesetzgebung, sondern die fehlende Implementation.

„Die besten Gesetze bringen nichts ohne Durchsetzung“, betont Laurent Mosar. Es fehle an großen Gerichtsverfahren in Finanz- und Wirtschaftsfällen. In Deutschland und Dänemark seien die Gerichte und Steuerbehörden deutlich härter gegen Steuerbetrug in Form von Cum-Ex-Deals vorgegangen.


Lesen Sie mehr zur Cum-Ex-Affäre und ihren Verbindung nach Luxemburg in unserem „Dossier: Cum-Ex-Skandal“.


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