Ein weitgehend unbekanntes Abkommen gefährdet die Klimapolitik der EU. Konzerne klagen bereits auf Milliarden Euro Entschädigungen, weil Mitgliedstaaten aus den fossilen Energien aussteigen wollen. Luxemburg spielt in der Debatte um eine mögliche Reform eine ambivalente Rolle.
Die Klimakrise ist omnipräsent in Yamina Sahebs Wohnung. Bücher über das fossile Zeitalter, Aufsätze und Dokumente stapeln sich auf dem Couchtisch, auf ihrem Arbeitstisch und sogar auf dem Klavier. Dazwischen steht die Frau mit kurzen Haaren, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen obskuren Vertrag bekannt zu machen. Kaum jemand hat je von diesem Vertrag gehört – und das, obwohl er darüber entscheiden könnte, ob es den EU-Staaten gelingt, die Klimakrise zu bewältigen.
Mehr als ein Jahr lang hat Yamina Saheb am Energiecharta-Vertrag (ECT) mitgearbeitet. Einem Vertrag, der es Energieunternehmen erlaubt, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigungen zu verklagen, wenn sie sich nicht fair behandelt fühlen. Der Vertrag sollte einst Konzerne schützen, die in Staaten mit unsicherer Rechtslage investieren. Doch nun zeigt sich: Investoren können den schwammigen Vertragstext auch nutzen, um gegen neue Klimagesetze zu klagen.
Regierungen müssen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, eigentlich möglichst schnell aus Kohle, Öl und Gas aussteigen. Doch der Charta-Vertrag erlaubt es den großen Energieunternehmen, gegen solche Ausstiegsbeschlüsse Rechtsmittel einzulegen und hohe Entschädigungen zu fordern.
Eine Gefahr für die Pariser Klimaziele
Eine Gefahr, die auch Luxemburgs Energieminister Claude Turmes (Déi Gréng) für sehr real hält. Seit zwei Jahren engagiert er sich auf EU-Ebene für eine Reform des Vertrags. Doch die Regierung verfolgt dabei eine durchaus widersprüchliche Strategie, in der auch Luxemburgs Finanzplatz eine wichtige Rolle spielt.
Der Energiecharta-Vertrag ist ein bisher wenig bekannter Investitionsschutzvertrag. Unterschrieben haben ihn Anfang der 1990er Jahre alle EU-Staaten, auch Luxemburg. Das sogenannte Sekretariat des Energiecharta-Vertrages betreut den Vertrag, arbeitet an der Modernisierung und wirbt um neue Mitglieder. Yamina Saheb leitete dort die Abteilung für Energie-Effizienz. Als sie untersuchte, ob man den Vertrag grüner machen könne, stieß sie auf Gegenwind. „Binnen weniger Monate konnte ich zeigen, dass es unwahrscheinlich ist, diesen Vertrag mit dem Abkommen von Paris in Übereinstimmung zu bringen“, sagt Yamina Saheb.
Glaubt man Yamina Saheb, würde das heißen, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber wissentlich gegen das weltweit vereinbarte 1,5-Grad-Ziel arbeitet. Und das mit dem Segen der Europäischen Union, die das Sekretariat des Energiecharta-Vertrages zu 65 Prozent finanziert. Das Engagement von Saheb ging dem Sekretariat offenbar zu weit. Sie wurde entlassen.
Yamina Saheb engagiert sich weiter. Sie spricht mit EU-Parlamentariern, NGO-Mitarbeitern und Journalisten – um zu verhindern, dass dieser Vertrag die EU für viele weitere Jahre an Öl, Gas und Kohle bindet. Bereits im Sommer 2018 veröffentlichten die NGOs Corporate Europe Observatory und Transnational Institute einen Bericht, der aufzeigte, wie Konzerne mit dem ECT-Vertrag die Energiewende blockieren könnten.
Ein einseitiger und schwammiger Vertrag
„Investigate Europe“ und Reporter.lu haben eine Vielzahl interner Dokumente gesichtet und monatelang in ganz Europa mit zahlreichen Experten, Anwälten, Aktivisten, Politikern sowie ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern des zuständigen Energiecharta-Sekretariats gesprochen. „Investigate Europe“ hat Daten ausgewertet, die zeigen, dass allein in den EU-Staaten fossile Infrastruktur im Wert von knapp 350 Milliarden Euro existiert, die unter den ECT fällt. Darunter Kohle- und Gaskraftwerke, Ölfelder oder Pipelines. Erste Beispiele machen deutlich, dass Investoren den Vertrag nutzen, um EU-Staaten einzuschüchtern und Entschädigungen in Milliardenhöhe zu fordern. Aus Angst davor schwächen Länder ihre Klimagesetze ab.
Mittlerweile ist klar: Die Energiecharta hat eine ganze Reihe von Problemen. Der Vertrag ist einseitig, denn nur Unternehmen können Staaten verklagen. Der Text ist zudem schwammig formuliert und somit ein Einfallstor für klagende Investoren.
Die Schiedsgerichte tagen im Geheimen. Häufig ist weder die Klageschrift noch die Klageerwiderung bekannt. In einigen Fällen wird nicht einmal öffentlich, dass es überhaupt ein Verfahren gab. Und wenn ein Staat von diesen hinter verschlossenen Türen tagenden Gerichten zu einer Milliardenzahlung verurteilt wird, kann er sich nicht dagegen wehren. Eine Revision, eine Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht, ist kaum möglich. „Die Verfahren sind äußerst teuer und dauern sehr lange“, kritisiert der Professor für öffentliches internationales Recht der Universität Luxembourg, Matthew Happold. Er beschäftigt sich seit Jahren mit dem ECT-Vertrag.
Luxemburg reagierte früh
Claude Turmes wurde sich der Gefahr, die von diesem Abkommen ausgeht, vor zwei Jahren bewusst, sagt er im Gespräch mit Reporter.lu. Er setzt sich in Brüssel dafür ein, dass die EU eine tiefgehende Reform des Vertrags erreicht.
Luxemburgs Ziel: Den ECT-Vertrag zum „Bodyguard“ für erneuerbare Energien zu machen. „Wir wollen aus dem Schutz der fossilen Energien aussteigen. Aber wir sind nicht dagegen, dass der ECT weiter besteht, um die positiven Energien massiv auf den Markt zu bringen – Solar, Wind und grünen Wasserstoff“, betont der grüne Energieminister.
Wir hatten bisher Glück, dass über Luxemburg nicht ein Unternehmen gegen eine Klimaschutzmaßnahme in einem anderen Land geklagt hat.“Energieminister Claude Turmes
Doch die Zeit drängt. Im Gespräch mit „Investigate Europe“ warnen Dutzende Aktivisten, Politiker, Juristen und Wissenschaftler vor zahlreichen Verfahren, wenn die EU-Staaten ambitionierte Klimagesetze beschließen. Dabei handelt es sich nicht um ein fernes Zukunftsszenario. Die Klagewelle hat bereits begonnen.
RWE klagt gegen die Niederlande
Eigentlich war der ECT-Vertrag entwickelt worden, um westliche Investoren in ehemaligen Sowjetrepubliken mit unsicherer Rechtslage abzusichern. Neben der EU gehören zu den 55 Vertragsparteien auch Staaten wie Albanien, Kasachstan oder die Ukraine. Doch dass ein europäischer Investor innerhalb der EU gegen einen EU-Staat klagt, ist keine Seltenheit mehr. Im Gegenteil: Es scheint, so legen es die unvollständigen Statistiken nahe, mittlerweile die Regel zu sein.
So wurde Anfang Februar dieses Jahres bekannt, dass der deutsche Energie-Gigant RWE vor einem Schiedsgericht gegen die Niederlande klagt. Wegen des niederländischen Kohleausstiegs darf RWE in seinem Kraftwerk Eemshaven ab 2030 keine Kohle mehr verfeuern. Dafür hatte der Staat dem Konzern angeblich eine Entschädigung von einer halben Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Doch die Summe reichte RWE offenbar nicht. Das Unternehmen klagt nun auf eine Entschädigung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Weitere Details bleiben geheim. RWE teilt auf Anfrage mit, man wolle sich „zu diesem Zeitpunkt nicht weiter äußern“.
Bekannt sind bis heute insgesamt 136 Energiecharta-Verfahren, davon stammen 107 allein aus den vergangenen zehn Jahren. In Dreiviertel dieser Fälle verklagte ein Investor aus der EU einen EU-Mitgliedstaat.
Zukünftige Gewinne einfordern
Investoren nutzen die Energiecharta nicht, weil sie keinen anderen Rechtsweg zur Verfügung haben, sondern weil „sie viel mehr Geld gewinnen können“, sagt Pia Eberhardt, die für das „Corporate Europe Observatory“ zu Investitionsschutz arbeitet. Ordentliche Gerichte müssten verschiedene gesellschaftliche Rechte abwägen und würden auch „keine Entschädigung für entgangene zukünftige Gewinne anerkennen“. Die hohen Entschädigungen seien ein Problem, sagt die Rechtsanwältin der NGO „Client Earth“, Amandine van den Berghe, die seit Jahren Energiecharta-Verfahren beobachtet.
Das Energiecharta-Sekretariat weist die Kritik am Vertrag zurück. Auf Nachfrage teilt Generalsekretär Urban Rusnák mit: „Der ECT erlaubt es nicht, Regierungen zu verklagen, nur weil sie versuchen, aus fossilen Brennstoffen auszusteigen.“ In der Vergangenheit hätten Schiedsgerichte bestätigt, dass Staaten „ein angemessenes Maß an regulatorischer Flexibilität“ beibehalten dürften, um „auf veränderte Umstände im öffentlichen Interesse“ zu reagieren, sagt Urban Rusnák. „Der Energiecharta-Vertrag bevorzugt keine Investitionen in fossile Infrastruktur.“
Das Potenzial für Energiecharta-Klagen ist allerdings riesig. Auf Grundlage von Daten der Analysedienste „Global Energy Monitor“ und „Oil Change International“ hat „Investigate Europe“ für Reporter.lu den Wert der fossilen Infrastruktur in Europa berechnet. Diese Infrastruktur fällt unter die Energiecharta und könnte damit Grund für Klagen gegen europäische Länder sein. Dazu gehören unter anderem Kohle- und Gaskraftwerke, Flüssiggas-Terminals sowie Öl- und Gasfelder in der EU, in Großbritannien und der Schweiz. Deren momentaner Wert beläuft sich den Berechnungen zufolge auf knapp 350 Milliarden Euro. Doch vor Schiedsgerichten könnten Investoren sogar noch höhere Summen fordern, wenn sie auf entgangene Gewinnerwartungen klagen.
Staaten weichen Klimapolitik aus Angst auf
Nicht immer muss es zu einem Schiedsspruch kommen, um die Klimapolitik von Staaten zu beeinflussen. Es genüge bereits die bloße Klagemöglichkeit, warnt die Aktivistin Cornelia Maarfield, die für die NGO „Climate Action Network Europe“ arbeitet und Kampagnen gegen Investitionsschutzverträge organisiert. „Weil Staaten rechtliche Konsequenzen fürchten, verwässern sie ihre Klimagesetzgebung, verschieben sie oder legen sie ganz auf Eis“, sagt Maarfield. „Alleine die Existenz der Energiecharta gibt Unternehmen ein mächtiges Werkzeug.“ Investoren nutzen diese Möglichkeit, um Staaten offen zu drohen und so die Gesetzgebung zu beeinflussen.
Im Frühjahr 2017 ließ der damalige französische Umweltminister Nicolas Hulot ein neues Gesetz ausarbeiten. Er wollte in Frankreich die Förderung von fossilen Energieträgern vollständig verbieten. Kurz darauf bekam er einen Brief, der „Investigate Europe“ vorliegt. Im Auftrag des Öl-Konzerns „Vermilion“ schrieb eine Pariser Kanzlei: „Das Vorhaben verletzt Frankreichs Verpflichtungen als Mitglied des Energiecharta-Vertrags.“ Die Warnung blieb offenbar nicht ungehört. Die finale Version des Gesetzes erlaubte plötzlich die weitere Öl- und Gasförderung bis ins Jahr 2040. Auch Claude Turmes erwähnt diesen Fall als mahnendes Beispiel.
Deutschland zahlt für Verzichtsklausel
Auch in Deutschland wird die Energiecharta mitgedacht, wenn neue Klimagesetze erarbeitet werden. Besonders deutlich wird das beim Kohleausstieg. Bis 2038 sollen in der Bundesrepublik alle Kohlekraftwerke stillgelegt werden, so sieht es das Ausstiegsgesetz vor, das im vergangenen August verabschiedet wurde. Doch die Beamten im deutschen Wirtschaftsministerium fürchteten offenbar, dass die Kraftwerksbetreiber mit Hilfe des Energiecharta-Vertrages dagegen klagen könnten.
Das scheint die Bundesregierung um jeden Preis verhindern zu wollen. Der Kohleausstiegsvertrag, den der Bund und die Energiekonzerne RWE und Leag Mitte Februar dieses Jahres unterzeichneten, enthält nun eine Klausel auf „Ansprüche aus dem Energiecharta-Vertrag“ zu verzichten. Wie viel Geld sie für den Klageverzicht zahlte, will die Bundesregierung nicht öffentlich kommentieren.
Eine Ahnung bekommt man bei der Lektüre einer internen Analyse im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Darin beziffern die Gutachter die durch den Ausstieg entstehenden Folgekosten für die zwei betroffenen Energieunternehmen mit rund 2,6 Milliarden Euro für RWE beziehungsweise rund 35 Millionen Euro für Leag. Tatsächlich bietet die Bundesregierung RWE mit 2,3 Milliarden Euro fast genau die zuvor berechnete Entschädigung an. Leag dagegen, einem ausländischen Unternehmen, das mit Hilfe des Energiecharta-Vertrages gegen Deutschland klagen könnte, bietet sie 1,735 Milliarden Euro an. Etwa 50-mal so viel wie vom Wirtschaftsministerium berechnet.
Claude Turmes warnt vor Gefahren
Längst haben auch die EU-Staaten erkannt, dass sie dringend handeln müssen. Im Jahr 2019 beauftragten sie die Europäische Kommission, die Energiecharta zu modernisieren. Doch die Kommission kommt nur langsam voran. Erst im vergangenen Oktober, gut ein Jahr danach, machte sie einen Vorschlag, welche Arten von Energie künftig vom Energiecharta-Vertrag geschützt werden sollen. Die Länder hatten die Kommission gebeten, den Vertrag deutlich grüner zu machen.

Doch die Kommission will bestehende Kohle-, Öl- und Gas-Infrastruktur weiter schützen. Neue Gaskraftwerke und Pipelines könnten gar bis 2040 durch den Vertrag gedeckt werden. Dabei warnen Wissenschaftler längst davor, dass weitere Erdgas-Infrastruktur die europäischen Klimaziele gefährde. Die Klimaökonomin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Claudia Kemfert sagte „Investigate Europe“: „Jede Investition in fossile Infrastruktur, dazu gehören Erdgas-Pipelines und Flüssiggasterminals, wird eine verlorene Investition sein.“
In den vergangenen Monaten stritten die Mitgliedstaaten über die Pläne der Europäischen Kommission. Noch am 5. Februar warnte Energieminister Claude Turmes die Kommission in einem Brief, dass ein zu schwaches Verhandlungsmandat sehr gefährlich sei. Das gebe Investoren mehr Zeit, „Millionen oder Milliarden für das Phasing-out fossiler Energien zu fordern“, was den gemeinsamen Weg zur Klimaneutralität 2050 gefährde, heißt es im dem Schreiben, das vom Nachrichtenportal „Euractiv“ veröffentlicht wurde.
Ein schwacher Kompromiss
Mehrere Regierungen drängten darauf, die Position nachzubessern. Die Regierungen listeten ihre ambitionierten Vorschläge in einem Papier auf, das „Investigate Europe“ und Reporter.lu vorliegt. Luxemburg und Österreich wollen Gaskraftwerke nur bis 2030 schützen. In den Sitzungen des EU-Rats drängten die Vertreter Frankreichs, Luxemburgs und Spaniens zudem auf einen deutlich ambitionierteren Grenzwert für den CO2-Ausstoß von Kraftwerken.
Ohne Erfolg: Am 15. Februar 2021 präsentierte die Kommission die finale Position. Darin fanden sich die ursprünglichen Ausstiegsziele wieder. Lediglich bei den Grenzwerten machte die EU-Exekutive kleine Zugeständnisse. So sollen künftig nur noch Kraftwerke mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 380 Gramm pro kWh geschützt werden. Doch selbst Steinkohlekraftwerke liegen noch unter diesem Grenzwert.
Luxemburgs Energieminister begrüßte das Ergebnis dennoch. Auch wenn das Mandat nicht eins zu eins den Erwartungen entspreche, es sei eben ein Kompromiss. Die Priorität hätten erneuerbare Energie und es sei ein Phase-out für fossile Energien vorgesehen, betont Claude Turmes.
Luxemburg will Spitzenposten
Das Energiecharta-Sekretariat ist eine kleine Organisation mit etwa 25 Mitarbeitern. Das Büro befindet sich im Westen Brüssels, unweit des europäischen Viertels. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung der Energiecharta zu überwachen sowie die jährliche Mitgliederkonferenz zu organisieren. Ein internationales Audit deckte allerdings Missstände auf. Das Mandat des aktuellen Generalsekretärs wird deshalb nicht verlängert. Zur Reform des ECT-Vertrags gehört für Luxemburgs Regierung auch ein neu aufgestelltes Sekretariat.
Zudem hat Luxemburg einen eigenen Kandidaten für den Posten des Generalsekretärs. „Wir haben einen erfahrenen Beamten, der seit Jahren auf dem Thema arbeitet. Wenn er den Posten des Generalsekretärs erhalten sollte, dann wäre das hilfreich, damit der überarbeitete Vertrag im Alltag gut funktioniert“, betont Minister Claude Turmes auf Nachfrage. Laut Informationen von Reporter.lu handelt es sich um Guy Lentz, der sich in der Ständigen Vertretung Luxemburgs in Brüssel um Energiedossiers kümmert.
Die Rolle des Luxemburger Finanzplatzes
Dass sich Luxemburgs Regierung so stark für eine Reform des ECT-Vertrags einsetzt, hat allerdings nicht nur klimapolitische Gründe. Es besteht auch die Angst vor einem Imageschaden und außenpolitischen Verwerfungen. Der Finanzplatz mit seinen zehntausenden Investmentfonds und Beteiligungsgesellschaften bietet vielen Investoren die Gelegenheit, über Luxemburg einen anderen ECT-Partnerstaat zu verklagen.
Und das passiert auch. Bisher verzeichnet das ECT-Sekretariat 22 Klagen, an denen Luxemburger Gesellschaften oder Fonds beteiligt waren. Davon sind neun Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Klagen von mehrheitlich Hedgefonds richten sich fast ausschließlich gegen Fördermaßnahmen von erneuerbaren Energien, die Staaten aus Budgetgründen abrupt stoppten. Um Kohleminen oder Ölpipelines ging es bislang noch nicht.
Der Ausstieg aus dem ECT-Vertrag wäre nicht die beste Lösung.“Claude Turmes
„Wir hatten bisher Glück, dass über Luxemburg nicht ein Unternehmen gegen eine Klimaschutzmaßnahme in einem anderen Land geklagt hat“, meint Claude Turmes. Doch das Risiko einer Klage via Luxemburg sei hoch: „Das kann schon morgen passieren, solange Luxemburger Investmentfonds oder Unternehmen in fossile Energien investieren. Die Regierung könnte gegen eine solche Klage nichts tun, das ist ein Automatismus“, warnt der Minister von Déi Gréng.
Politisch sensibel ist zudem die Klage der früheren Eigner des russischen Energiekonzern Yukos gegen Russland wegen Enteignung. Es geht um 50 Milliarden Euro. Das Verfahren führen vor allem die niederländischen Holdings vor den höchsten Gerichtsinstanzen in den Niederlanden. Doch auch die Luxemburger Gesellschaft „Yukos Capital sàrl“ hatte 2013 als Teil der Kampagne gegen Russland geklagt. Allein in diesem Verfahren geht es um 13 Milliarden US-Dollar an Entschädigungen. Eine Entscheidung steht auch hier noch aus.
Der ECT-Vertrag sieht vor, dass Firmen „ohne substantielle Geschäftstätigkeit“ im Land ihres Sitzes die Nutzung des Investitionsschutzes versagt werden kann. Das gilt auch, falls die Firmen von Bürgern von Drittstaaten kontrolliert werden. Obwohl Russland sich im Yukos-Fall auf beide Klauseln berief, ließ das Schiedsgericht die Klage allerdings zu.
Erste Staaten drohen mit Ausstieg
Dass sich Europas Staaten auf eine gemeinsame Linie für eine Reform geeinigt haben, heißt noch lange nicht, dass der Vertrag modernisiert werden kann. Seit einem Jahr tagt die Modernisierungsgruppe des Energiecharta-Vertrages. Im vergangenen Jahr kam die Runde viermal zusammen. „Es ist unglaublich technisch“, sagt ein Diplomat, der an den Verhandlungen teilnimmt. Mindestens zwei Jahre werde es seiner Schätzung nach noch dauern, bis es eine Einigung geben könnte. Anfang März ist die nächste Verhandlungsrunde.
Entnervt von den zähen Verhandlungen griffen mehrere französische Minister zu einem ungewöhnlichen Mittel. In einem Brief an die Europäische Kommission, der „Investigate Europe“ und Reporter.lu vorliegt, ließen sie den Streit um die Modernisierung eskalieren. In dem Schreiben heißt es, die Modernisierung werde „wahrscheinlich erst in einigen Jahren“ abgeschlossen sein. Auch seien die Ziele der EU „weit davon entfernt“, erreicht zu werden. Frankreich will deshalb einen „koordinierten Austritt“ aus der Energiecharta „öffentlich diskutieren“. Auch die spanische Regierung äußerte sich in diese Richtung.
Claude Turmes hält das für den falschen Weg. „Der Ausstieg wäre nicht die beste Lösung. Die beste Lösung ist, dass der Vertrag nicht mehr fossile Energien schützt. Klimaschutz ist eine globale Herausforderung. Wir müssen hier global denken.“ Nur als allerletztes Mittel kommt dieser Schritt für ihn in Frage: „Wenn die Verhandlungen, die Anfang März laufen, nicht dazu führen, dass der ECT-Vertrag kompatibel mit dem Pariser Klimaabkommen wird, dann stellt sich die Frage, wie die EU darauf reagiert. Das ist dann eventuell der Moment, als EU-Mitgliedstaaten geschlossen aus dem Vertrag auszutreten“, sagt der Minister für Energie und Raumentwicklung im Gespräch mit Reporter.lu.
Zwischen „Sonnenuntergang“ und „Zombie-Klausel“
Seit Jahren trommeln Aktivisten jedoch für einen sofortigen Austritt. Zuletzt schlossen sich ihren Forderungen knapp 100 EU-Parlamentarier an, darunter auch der Luxemburger Abgeordnete Marc Angel (LSAP). Bei den Charta-Verhandlungen dürfen die Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht mitreden. Deshalb wandten auch sie sich im vergangenen September mit einem Brief an die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten. Wenn der Vertrag nicht bis Ende 2020 modernisiert sei, müsse die EU die Energiecharta verlassen, heißt es im Brief.
Teil der Ironie ist, dass die Mehrheit der innereuropäischen Klagen erneuerbare Energie betreffen.“Matthew Happold, Uni Luxemburg
Luxemburg galt lange als Unterstützer eines Austritts. Den Brief an die Europäische Kommission von Anfang Februar wertete das Fachportal „Euractiv“ etwa als Rückzieher. Dem widerspricht Claude Turmes aber kategorisch: „Die Luxemburger Regierung hat ihre Position nicht geändert. Luxemburg nimmt das Pariser Abkommen ernst.“ Klar sei, dass Luxemburg den Schutz fossiler Energien beenden wolle.
Doch selbst, wenn sie es wollte, könnte die EU die Energiecharta ohnehin nicht so einfach loswerden. Denn die Verfasser des Vertrages haben für diesen Fall vorgesorgt. In Artikel 47 der Charta hielten sie Anfang der 1990er Jahre fest, dass im Fall eines Austritts die „Bestimmungen dieses Vertrags über einen Zeitraum von 20 Jahren weiter“ gelten. Befürworter des Vertrags sprechen vom Sonnenuntergangsartikel. Gegner des Vertrags wie die Aktivistin Cornelia Maarfield von der Zombie-Klausel.
Reform löst nicht alles
Wegen dieses Zusatzes werde es keine einfache Lösung geben, warnt Cornelia Maarfield. Doch sie macht auch Hoffnung: „Wenn die EU, die Mitgliedstaaten und Nachbarländer wie die Schweiz und Großbritannien gemeinsam aus dem Vertrag austreten würden, könnten sie die Klagemöglichkeit untereinander aufheben“, sagt die Aktivistin von der NGO „Climate Action Network“.
In den vergangenen Jahren verklagten in gut zwei Drittel aller Energiecharta-Verfahren EU-Investoren EU-Staaten. Ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten würde also einen Großteil des Problems lösen.
Die EU-Staaten könnten auch sehr bald dazu gezwungen werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte 2018, dass die Anwendung von Investitionsschutzabkommen in Rechtsstreits innerhalb der EU gegen europäisches Recht verstoße. Das könnte sehr wahrscheinlich auch auf den ECT-Vertrag zutreffen, so die Einschätzung des Professors Matthew Happold von der Universität Luxemburg. Zwei Fälle seien vor dem EuGH anhängig, die eine solche Entscheidung erzwingen könnten.
Doch EU-Investoren könnten dann weiter gegen einen EU-Staat klagen – über den Umweg eines anderen Landes, das weiter an der Energiecharta festhält. Auch Claude Turmes warnte die Europäische Kommission, dass kreative Anwaltskanzleien Schlupflöcher finden würden, um den ECT dennoch innerhalb der EU einzuklagen. Eine Reform sei also die einzige Lösung.
Auch eine Reform, wie die Luxemburger Regierung sie sich wünscht, würde jedoch nicht alle Probleme lösen. „Teil der Ironie ist, dass die Mehrheit der innereuropäischen Klagen erneuerbare Energie betreffen“, sagt Professor Matthew Happold. Die Klagen gegen Staaten und die problematischen Schattengerichte bleiben.
Eine Recherche von „Investigate Europe“
„Investigate Europe“ ist ein europäisches Journalistenteam, das gemeinsam Themen von europäischer Relevanz recherchiert und europaweit veröffentlicht. Außer den Autoren arbeiteten an dieser Recherche mit: Wojciech Cieśla, Thodoris Chondrigiannos, Boryana Dzhamabzova, Ingeborg Eliassen, Juliet Ferguson, Maria Maggiore, Sigrid Melchior, Leïla Miñano, Oliver Moldenhauer, Paulo Pena, Harald Schumann and Elisa Simantke. IE wird von seinen Lesern sowie von folgenden Stiftungen unterstützt: Schöpflin-Stiftung, Rudolf-Augstein-Stiftung, Fritt Ord Foundation, Open Society Initiative for Europe, Gulbenkian Foundation, der Adressium Foundation und der Reva and David Logan Foundation. Mehr zu der Recherche sowie zusätzliche Interviews, weiterführendes Material und einen kostenlosen Newsletter gibt es auf der Seite von Investigate Europe.