Wie bei den drei anderen Teilen der Verfassungsreform wurde nun auch ein Referendum zum vierten Kapitel, jenes über das Parlament und den Staatsrat, beantragt. Erneut geht der Antrag auf ein Initiativkomitee, bestehend aus einer Gruppe von Bürgern, zurück. Und erneut sind die Chancen, dass es am Ende zu einem Referendum kommt, gering.
Das betreffende Kapitel wurde am 13. Juli in der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Dies mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der CSV und der Piraten. Es ist der letzte Teil der Verfassungsrevision und sieht Änderungen vor, die das Parlament stärken sowie die Bürgerbeteiligung fördern sollen. So reichen für das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses künftig die Stimmen von 20 Abgeordneten aus. Derzeit ist dafür eine einfache Mehrheit von 31 Stimmen vonnöten. Zudem wird die Möglichkeit einer Bürgerinitiative eingeführt. Mit dieser können dann auch vonseiten der Bevölkerung Gesetzesvorschläge im Parlament eingereicht werden.
Damit diese Änderungen in Kraft treten, muss der Gesetzestext erst noch in zweiter Lesung im Parlament verabschiedet werden. Es sei denn, diese zweite Abstimmung wird durch eine Volksbefragung ersetzt. Dies hat nun ein Initiativkomitee beantragt, wie das Staatsministerium mitteilt. Der Antrag wird derzeit auf seine Zulässigkeit geprüft und in der Folge dürfte erneut eine Unterschriftenaktion in den 102 Gemeinden des Landes organisiert werden.
Dass dabei die erforderlichen Unterschriften von 25.000 Wahlberechtigten zusammenkommen, ist aber unwahrscheinlich. Die drei vorangegangenen Referendumsinitiativen blieben stets weit unter diesem Quorum: Waren beim Antrag über das Reformkapitel zur Justiz immerhin noch 7.397 Unterschriften gesammelt worden, so waren es beim Text zur Staatsorganisation nur 1.652 und beim Kapitel zu den Rechten und Freiheiten lediglich 964.
Wird kein Referendum erforderlich, dann wird der betreffende Gesetzestext binnen sechs Monaten ein zweites Mal im Parlament zur Abstimmung gebracht. Dies dürfte dann gemeinsam mit den drei anderen Reformteilen geschehen, bei denen die zweite Lesung ebenfalls noch aussteht. Weitere sechs Monate nach der zweiten Abstimmung würde die neue Verfassung dann in Kraft treten. (GS)


