Recht des Großherzogs
Zahl der Gnadengesuche nimmt stetig ab
Der Großherzog verfügt auch im Jahr 2023 über die Möglichkeit, verurteilten Personen ihre Strafe zu erlassen oder sie zu reduzieren. Dieses Begnadigungsrecht ist in der Verfassung verankert und wurde auch bei deren Reform beibehalten. Ein neues Gesetz soll die Bedingungen des „Droit de grâce“ festlegen.