Die Luxemburger Regierung hat nicht vor, Femizid als eigenständigen Straftatbestand in den „Code pénal“ aufzunehmen. Das erklären jetzt nochmals Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) sowie die Ministerin für Gleichstellung und Diversität, Yuriko Backes (DP), in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Laut den Ministerinnen biete das Strafgesetzbuch bereits hinreichend Möglichkeiten, um derartige Taten zu verfolgen und auch streng zu bestrafen.

Anlass für die parlamentarische Anfrage von Diane Adehm (CSV) und Nathalie Morgenthaler (CSV) war, dass Italien im November 2025 Femizid, also die gezielte Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, ins Strafgesetzbuch aufnahm. Die beiden Abgeordneten räumen ein, dass der rechtliche Rahmen in Luxemburg strenge Strafen für bestimmte Handlungen ermögliche. Sie streichen aber auch hervor, dass Femizid nicht als solcher benannt und in den Statistiken nicht ausdrücklich zwischen ihm und anderen „Homicides volontaires“ unterschieden werde. Es ist eine Argumentation, die auch Vereinigungen wie „La voix des survivant(e)s“ und „JIF“ vertreten.

Elisabeth Margue und Yuriko Backes verweisen in ihrer Antwort unter anderem auf eine Reihe von Maßnahmen, die in den letzten Jahren umgesetzt wurden, darunter den nationalen Aktionsplan „Violences fondées sur le genre“ und die Schaffung des „Centre national pour les victimes de violences“. Zudem betonen die Ministerinnen, dass in Luxemburg Mord („Assassinat“) und Totschlag („Meurtre“) sowie auch derartige Tötungsversuche mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden können …