Mit dem Kapitel zu den Grund- und Freiheitsrechten hat das Parlament nun das letzte Puzzleteil der Verfassungsreform vorgelegt. Obwohl sich die Reformen kaum vom Vorschlag einer neuen Verfassung unterscheiden, wollen Blau-Rot-Grün und die CSV auf ein Referendum verzichten.
Die Liste der neuen Bürgerrechte und Staatsziele ist lang. Die Abgeordneten wollen das Recht auf Asyl sowie den Datenschutz erstmals in der Verfassung verankern. Zudem sollen Kinderrechte ausgedehnt werden, indem der Staat sich dazu verpflichtet, die Meinung von Kindern stärker zu berücksichtigen und ihr Wohlbefinden zu fördern. Außerdem soll der Staat den Sozialdialog unterstützen, einen Zugang zur Kultur garantieren und die Freiheit der Wissenschaft fördern.
Nur in einem Punkt unterscheidet sich der Text grundlegend von dem ursprünglichen Vorschlag für eine neue Verfassung. Erstmals soll auch der Klimaschutz als Staatsziel festgelegt werden. Als die Abgeordneten sich im Dezember 2019 auf eine Liste von neuen Artikeln einigten, wurde die Möglichkeit des Klimaschutzes bereits in Erwägung gezogen. Allerdings konnte man sich noch nicht auf den Wortlaut einigen.
Kampf gegen Klimawandel als Staatsziel
„Wir haben uns an der französischen Verfassung orientiert“, erklärt Simone Beissel im Gespräch mit Reporter.lu. In der neuen Fassung würde somit der Staat den Erhalt der Biodiversität garantieren und sich dazu verpflichten, den Klimawandel zu bekämpfen. Der Vorschlag der CSV, den Begriff der Klimaneutralität zu verwenden, wurde demnach nicht zurückbehalten …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!