Es war einer der letzten Schlüsselpunkte der Verfassungsreform. Auf Druck der CSV sollte sich der neue Text nicht zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft äußern. Nach heftiger Kritik lenkte die Partei nun ein. Die Abgeordneten einigten sich auf eine Passage des Entwurfes von 2009.

Während der gemeinsamen Sitzungen des Institutionen- und des Justizausschusses am Mittwoch einigten sich die Abgeordneten auf einen neuen Kompromiss: Die Staatsanwaltschaft ist in der strafrechtlichen Verfolgung frei. Das Ministerium kann allerdings inhaltliche Weisungen für die Strafverfolgung erteilen. Der Vorschlag ist indes nicht neu. Bereits in der ersten Fassung der Reform schlug Paul-Henri Meyers (CSV) diese Lösung vor.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetz hat die Regierung diese Textstelle nun als Kompromissvorschlag übernommen. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag in seinen Grundzügen zu. Allerdings feilen die Abgeordneten noch an einer neuen Formulierung.

Keine Mitgliedschaft im Staatsrat

Der Abgeordnete Léon Gloden (CSV) äußerte jedoch weitere Bedenken. „Staatsanwälte dürfen in dem Fall dann auch nicht mehr Mitglied des Staatsrats sein“, forderte der Berichterstatter des Justizkapitels im Gespräch mit Reporter.lu. Da die Anliegen der Staatsanwaltschaft bereits bei der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags vom Justizministerium berücksichtigt würden, dürften sie den gleichen Text nicht danach als Staatsrat begutachten. Ihre Einflussnahme wäre sonst zu groß. Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) soll sich bereit erklärt haben, diese Einschränkung umzusetzen.

Ein weiteres Anliegen der größten Oppositionspartei ist die Möglichkeit der Magistrate, zwischen den Posten als Richter und als Staatsanwalt zu wechseln. Auch hier fordert Léon Gloden eine Debatte. „Das ist allerdings nur eine Interpretation des Textes und kein Vorschlag der CSV“, erklärt Mars di Bartolomeo (LSAP). Die Abgeordneten hätten keine zusätzlichen Anpassungen vorgeschlagen, so der Präsident des Institutionenausschusses.

Zwei Kapitel stehen noch aus

Ein Jahr nachdem die Verfassungsreform völlig zu scheitern drohte, nähert das Parlament sich nun dem Abschluss des jahrelangen Prozesses. Demnächst soll Charles Margue (Déi Gréng) seinen Bericht über die Kapitel des Parlaments und des Staatsrats einreichen. Die Endfassung könnte sich leicht verzögern, weil die Abgeordneten womöglich eine ungeplante Anpassung vornehmen würden.

Der Institutionenausschuss überprüft die Möglichkeit, dem Parlament das Recht zu geben, den Staatsrat selbst mit Gutachten zu beauftragen. Nachdem die Regierung ohne Einschaltung der hohen Körperschaft die Organisation des großherzoglichen Hofes per Verordnung neu regelte, forderte die CSV für das Parlament die Möglichkeit, den Staatsrat mit der Prüfung von Gesetzen zu beauftragen. Die Regierung hat nun zum entsprechenden Text Stellung bezogen. Das Gutachten des Staatsrats steht allerdings noch aus. Erst dann können die Arbeiten an diesem Kapitel auch abgeschlossen werden.

In einem letzten Schritt wollen die Abgeordneten sich mit dem Kapitel über die Menschenrechte und Grundrechte beschäftigen. Ein entsprechender Vorschlag von Simone Beissel (DP) wird derzeit noch ausgearbeitet.