Per Erlass will die Regierung den großherzoglichen Hof neu organisieren. Zwar sind die Oppositionsparteien inhaltlich mit der Regierung einverstanden, sie bezweifeln jedoch die juristische Grundlage für die Reform. Das Parlament könnte allerdings gestärkt aus dem Konflikt hervorgehen.

„Wir stehen hier vor dem Problem, dass etwas schiefläuft und wir aber keine Möglichkeit haben, es zu verhindern“, sagt Léon Gloden (CSV) nach der Sitzung des Verfassungsausschusses. Seine Partei äußerte mehrere Bedenken über das juristische Fundament für die Verordnung, mit der die neue Verwaltung des Großherzogs („Maison du Grand-Duc“) geschaffen werden soll.

Die Opposition bezweifelt etwa, ob neue Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst in einem „Arrêté“ festgehalten werden können. „Auf diese Frage haben wir weiterhin keine Antwort bekommen“, sagt der CSV-Abgeordnete Léon Gloden. Die Antworten, die die Parlamentarier vom Staatsministerium erhalten haben, seien unzureichend gewesen, meint auch Fernand Kartheiser (ADR).

Parlament ohne Kontrollfunktion

Der Opposition geht es allerdings auch ums Prinzip: „Wenn eine Maison du Grand-Duc geschaffen wird, dann braucht sie eine Legitimität und diese kann sie nur vom Parlament kriegen“, sagt Marc Baum (Déi Lénk). Die CSV lud Premierminister Xavier Bettel (DP) erneut ein, an der Sitzung der Kommission teilzunehmen, um diese weiteren Fragen zu klären. Auch der Ausschussvorsitzende Mars di Bartolomeo (LSAP) fragte beim Premier nach. „Er habe auf alle Fragen geantwortet, auf die er eine Antwort hat“, sagt Mars di Bartolomeo. Der Premierminister erachtete es nicht als sinnvoll, an der Sitzung teilzunehmen.

Das Problem: Die Oppositionsparteien können die juristischen Einschätzungen der Regierung nicht durch eine Drittinstanz überprüfen lassen. Während ein Gesetzvorschlag oder ein „Règlement grand-ducal“ stets vom Staatsrat begutachtet werden muss, gilt dies nicht für einen Erlass. Zudem steht es nur der Regierung zu, den „Conseil d’Etat“ im Zweifel anzurufen. Dies könnte sich künftig aber ändern.

Opposition will mehr Rechte

„Wir überlegen uns, einen Gesetzesentwurf einzureichen, der den Abgeordneten die Möglichkeit gibt, den Staatsrat einzuschalten“, sagt Léon Gloden. Die Idee ist nicht neu. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der langjährige Vorsitzende des Institutionenausschusses, Paul-Henry Meyers (CSV), einen ähnlichen Vorschlag eingereicht. Der Gesetzvorschlag zur Reform des Staatsrates wurde allerdings verworfen und damit auch die Idee, den Abgeordneten mehr Kontrollrechte zuzugestehen.

Nun will die CSV es erneut versuchen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch schwer abzuschätzen. „Ich gebe keinen Blankoscheck für einen Text, der noch nicht geschrieben wurde“, sagte Mars di Bartolomeo. Auf die Unterstützung der anderen Oppositionsparteien kann die CSV allerdings hoffen. Geschlagen will man sich noch nicht geben. Fernand Kartheiser glaubt, dass man sich als Oppositionsparteien auf eine gemeinsame Position einigen könne, um zumindest die Frage der juristischen Grundlage in einer Plenarsitzung anzusprechen. „Damit würden wir ein starkes Zeichen setzen“, so der ADR-Abgeordnete.