Die Reform der Monarchie wird amtlich. Mit einem Erlass will der Premier die Funktionsweise des großherzoglichen Hofes neu regeln. Der Text entzieht dem Staatschef die Verantwortung über die eigene Verwaltung und zementiert stattdessen die Kontrolle durch die Regierung.
Mit dieser Reform schicke er die Monarchie „aus dem 19. in das 21. Jahrhundert“, sagte Xavier Bettel (DP) am Mittwoch. Zuvor hatte der Premierminister dem Institutionsausschuss des Parlaments die Vorlage für einen neuen Erlass präsentiert, der eine Reihe von weitreichenden Änderungen der Funktionsweise der Luxemburger Monarchie beinhaltet. Es ist nicht nur der erwartete nächste Schritt bei der Umsetzung des Waringo-Berichts. Er sehe es fast schon als die Vollendung seiner Mission, sagte der Sonderbeauftragte für die Monarchie-Reform, Jeannot Waringo, im Interview mit „RTL“ und „Radio 100,7“.
Mit dem neuen Erlass, dessen Entwurf Reporter.lu vorliegt, wird eine „Maison du Grand-Duc“ geschaffen. Die Verantwortung über diese neue Institution trägt der Hofmarschall, der zwar vom Großherzog ernannt wird, aber letztlich das Beamtenstatut erhält. Das Staatsoberhaupt selbst soll künftig nur noch die Schirmherrschaft („égide“) über seine eigene Verwaltung ausüben.
Mehr Macht für die Hofmarschallin
Der geplante „Arrêté grand-ducal portant institution de la Maison du Grand-Duc“ nimmt damit eine deutliche Machtverschiebung vor. Dem Großherzog wird die gesamte Kontrolle über das Personalmanagement entzogen. Die Trennung von privaten und offiziellen Angelegenheiten war neben der Regulierung des Personalwesens ein Hauptanliegen des Waringo-Berichts, der als Vorlage für die seit Anfang des Jahres vorangetriebene Reform der Monarchie gilt.
Dementsprechend werden der aktuellen Hofmarschallin Yuriko Backes weitreichende Kompetenzen übertragen: Sie ist Chefin der gesamten Verwaltung, verantwortlich für die interne und externe Kommunikation sowie die Beziehungen zwischen dem großherzoglichen Hof und der Regierung. Ihr unterstehen die Leiter von drei Direktionen (Finances et Ressources humaines, Organisation et Sécurité, Régies et Infrastructures), die ebenso als hohe Beamten definiert werden, sowie das gesamte weitere Personal der „Maison du Grand-Duc“.
Der Hofmarschall sitzt einem „Comité de direction“ vor, das sich weiterhin aus dem Bürochef des Hofmarschalls, dem „Conseiller du Grand-Duc“ (ehemals Kabinettschef) sowie den drei Direktoren zusammensetzt. Ein weiteres Gremium („Comité de coordination“), präsidiert vom Hofmarschall und dem Generalsekretär des Regierungsrats, soll die praktische Umsetzung der Verordnung überwachen. Ebenso soll es das vom Staat zur Verfügung gestellte Budget gutheißen und generell als Vermittlungsorgan zwischen Monarchie und Regierung fungieren.
Regierung erhält Vetorecht in Personalfragen
Zudem müssen künftig jegliche Neueinstellungen von diesem Koordinationskomitee abgesegnet werden. Damit setzt das Staatsministerium den wohl wichtigsten und offensichtlichsten Aspekt aus dem Waringo-Bericht um. Die Mission des Sonderberaters des Premiers, über die Reporter.lu im August 2019 exklusiv berichtet hatte, wurde überhaupt erst nötig, weil die Personalpolitik des großherzoglichen Hofes außer Kontrolle geraten war.
Bis zuletzt pochte Xavier Bettel darauf, dass der Hof keine Neueinstellung oder Kündigung ohne das Einverständnis des Regierungschefs vornehmen dürfe. Im Fall des früheren Kabinettschefs des Staatsoberhauptes, Michel Heintz, führte dies sogar zur bemerkenswerten Situation, dass Bettel eine von Großherzog Henri ausgesprochene Kündigung rückgängig machte.
Laut dem geplanten Erlass übernimmt Bettels Staatsministerium in Person des Generalsekretärs des Regierungsrats nun also auch ganz formal mehr Kontrolle über die Personalpraxis am Hof. Gleiches gilt für den Umgang mit den Finanzen. Was bisher eher informell zwischen Regierung und Staatschef geklärt wurde, soll nun klarer geregelt werden. Auch bei der Aufstellung und Bewilligung des Budgets der „Maison du Grand-Duc“ fällt dem Hofmarschall laut der geplanten Verordnung die entscheidende Rolle zu.
Zuvor hatte das Staatsministerium schon dafür gesorgt, dass Vertraute des Premiers an herausragende Positionen in der Verwaltung des Großherzogs berufen werden. Die Ernennungen von Yuriko Backes, Norbert Becker, Gilio Fonck und Marc Baltes können als weitere Garanten dafür angesehen werden, dass die jetzt formalisierte Reform der Monarchie auch in der Praxis umgesetzt wird.
Mehr Transparenz und voraussichtlich mehr Geld
Durch den „Arrêté grand-ducal“ wird der großherzogliche Hof auch zu mehr Transparenz verpflichtet. So soll die „Maison du Grand-Duc“ einen Jahresbericht veröffentlichen, in dem nicht nur die offiziellen Aktivitäten der großherzoglichen Familie, sondern auch die Verwendung der budgetären Mittel aus dem Staatshaushalt offengelegt werden sollen.
Das Vorhaben der Regierung traf bei den im Parlament vertretenen Parteien bisher auf Zustimmung. Fraglich bleibt bisher aber, inwiefern durch die neuen Regeln das Budget für den großherzoglichen Hof ansteigen wird. Der Premier habe angekündigt, dass sowohl das Personal als auch die öffentlichen Mittel zur Finanzierung der Luxemburger Monarchie erhöht werden sollen, berichteten am Mittwoch mehrere Parlamentarier. Andererseits soll durch die Reform auch eine bessere Kontrolle der Mittel durch die Finanzinspektion, den Rechnungshof und nicht zuletzt das demokratisch gewählte Parlament sichergestellt werden.
Allerdings wurde laut der Opposition die Frage aufgeworfen, ob solch weitreichende Anpassungen der Funktionsweise der Monarchie nicht per Gesetz geregelt werden müssten. Ein „Arrêté grand-ducal“ kann eigenständig von der Regierung erlassen werden und tritt nach Unterzeichnung durch den Großherzog in Kraft. Weder ein Gutachten des Staatsrats noch eine Debatte im Parlament sind vorgesehen. Dabei sind die geplanten Änderungen so wesentlich, dass sie nicht nur die Personalpolitik, sondern den ganzen Betrieb der Monarchie-Institution nachhaltig prägen werden.
Bezahlung gemäß der Gehaltstabelle des Staates
Die Regulierung des Personalwesens wirkt sich übrigens auch auf den Status der führenden Angestellten des Hofes aus. Hofmarschall, „Conseiller du Grand-Duc“ und die drei Direktoren der Verwaltung werden in der Verordnung ausdrücklich als vom Großherzog nominierte Beamte bezeichnet. Alle Posten werden im Grad 17 der Gehaltstabelle des öffentlichen Dienstes verortet. Brutto-Monatsgehalt: zwischen 8.400 und 11.900 Euro.
Die Hofmarschallin Yuriko Backes erhält laut der neuen Verordnung offiziell den Grad „S1“ des öffentlichen Dienstes, mit einem Brutto-Grundgehalt von über 13.000 Euro pro Monat. Es ist die höchste Stufe, die laut Gesetz für Staatsbeamte (Regierungsmitglieder ausgenommen) vorgesehen ist. Von Grad und Verdienst her ist der Hofmarschall damit etwa den Direktoren der Zentralbank, der BCEE, der CSSF oder dem Präsidenten des Rechnungshofs gleichgestellt.
Bisher bzw. vor 2015 wurde der Hofmarschall als „Secrétaire du Grand-Duc“ (Grad 18) eingestellt. Das galt allerdings nicht für den letzten Amtsinhaber, Lucien Weiler, der mit einem Beratervertrag und ohne formelle Ernennung per „Arrêté“ nominiert worden war. Eine Tatsache, die auch im Waringo-Bericht festgehalten wurde. Mit dem jetzt geplanten Erlass wird der Status des Hofmarschalls also unmissverständlich geklärt.
Die Großherzogin wird in dem Entwurf des „Arrêté grand-ducal“ übrigens nicht erwähnt.
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