Die Maßnahmen, welche die Regierung im Kampf gegen die Pandemie traf, verstoßen nicht gegen Grundrechte. Das hat nun der Luxemburger Verfassungsgerichtshof so festgehalten. Die Frage nach einer möglichen Verfassungswidrigkeit hatten zwei Hauptprotagonisten der Corona-Protestbewegung aufgeworfen.
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby, die Organisatoren der sogenannten „Polonaises solidaires“, sind nämlich der Meinung, dass die Covid-Gesetze, die in den vergangenen Monaten verabschiedet wurden, die Rechte der Bürger unrechtmäßig einschränkten. Infolgedessen hatten sie Mitte Februar vor Gericht die Frage einer eventuellen Verfassungswidrigkeit aufgeworfen. Vor Gericht standen die beiden Männer, weil sie selbst gegen eben jene Gesetze verstoßen hatten.
Der zuständige Richter am Polizeigericht folgte denn auch dem Antrag der beiden Angeklagten, den Verfassungsgerichtshof mit sogenannten Vorfragen („Questions préjudicielles“) zu befassen. Am 1. März reichte er insgesamt vier solcher Fragen an die Verfassungsrichter weiter. Dabei ging es in zwei Fragen um die Maskenpflicht und die Distanzregeln. Die beiden anderen betrafen die Ausgangsperre sowie das Verbot von Alkohol in der Öffentlichkeit.
Vergangenen Freitag hat der Verfassungsgerichtshof nun geurteilt, dass besagte Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. In ihrem Urteil, das Reporter.lu vorliegt, argumentieren die Richter, dass Einschränkungen von Rechten und Freiheiten, die zum Schutz anderer Personen auferlegt werden, angesichts einer solchen Pandemie gerechtfertigt seien. Im Geiste der Solidarität müssten solche Maßnahmen von den Mitgliedern einer Gesellschaft akzeptiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen den Risiken für die einen und den Einschränkungen für die anderen gewahrt bleibe, so die Richter, die diesbezüglich kein Zuwiderhandeln der Politik erkennen.
Nach diesem Urteil der Verfassungsrichter kann nun auch eine Entscheidung im Fall von Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby fallen. Bisher stand deren Urteilsspruch noch aus. Wegen diverser Verstöße gegen Corona-Regeln hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für beide Beschuldigte gefordert. Erst vor Kurzem waren drei andere Teilnehmer einer Anti-Covid-Demo verurteilt worden. Dabei ging es um deren aggressives Verhalten gegenüber der Polizei. (GS)


