Im Prozess um die „CSV-Frëndeskrees“-Affäre beantragte die Staatsanwaltschaft am letzten Verhandlungstag die Verurteilung aller Beschuldigten. In ihren Augen handelte es sich bei dem Arbeitsverhältnis, das der damalige Parteipräsident Frank Engel von Juni bis Dezember 2020 mit der ASBL unterhielt, zweifelsfrei um eine Scheinbeschäftigung. Auch die Erstattung von Frank Engels Sozialbeiträgen durch die Partei sei nicht rechtens gewesen, so die Anklage.

Für Frank Engel forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Félix Wantz, am Dienstag neun Monate Haft sowie eine „angemessene“ Geldbuße. Die Haftstrafe könne aber integral zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Substitut. Der ehemalige Parteipräsident habe sich der Fälschung, der Verwendung von Fälschungen, des Betrugs, des Vertrauensmissbrauchs sowie der Geldwäsche schuldig gemacht. Reporter.lu berichtete im März dieses Jahres erstmals über die „CSV-Frëndeskrees“-Affäre. Nach den ersten Prozesstagen ließ sich dann ein noch klareres Bild der Ereignisse zeichnen, die letztlich zum Rücktritt von Frank Engel als Parteivorsitzender führten.

Hintergrund der Affäre bildet der Arbeitsvertrag von Frank Engel. Ein Vertrag, den er selbst aufgesetzt und der laut Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne Substanz war. Er sei ein fiktives Konstrukt gewesen, die darin vorgesehenen Aufgaben hätte Frank Engel in Wirklichkeit nie erfüllen sollen, so Ankläger Félix Wantz. Infolgedessen seien auch Félix Eischen und André Martins zu verurteilen, dies jeweils zu Haftstrafen von sechs Monaten auf Bewährung sowie Geldbußen. Der damalige Generalsekretär und der Schatzmeister hatten, neben Frank Engel, im Juni 2020 den Vertrag unterzeichnet.

Die Aufgaben, die im Vertrag festgehalten wurden, fielen in den Augen der Staatsanwaltschaft in den eigentlichen Aufgabenbereich des Vorsitzenden des Freundeskreises. Ein Arbeitsverhältnis, das diese Missionen über das bestehende Ehrenamt hinaus regeln sollte, sei gar nicht vonnöten gewesen. Ein solches sei nur aus einem einzigen Grund geschaffen worden: Um Frank Engel ein geregeltes Einkommen zu sichern. Dies aber ohne eine entsprechende Gegenleistung erbringen zu müssen, so der Vertreter der Anklage.

Und das sei auch allen Mitgliedern des „CSV-Frëndeskrees“ von Anfang an bewusst gewesen, meinte Félix Wantz. Das sei in einer Versammlung des Freundeskreises am 24. April 2020 so beschlossen worden, weswegen in Bezug auf den Arbeitsvertrag auch Elisabeth Margue, Stéphanie Weydert und Georges Pierret zu verurteilen seien. Für die drei Juristen forderte der Ankläger jeweils eine Geldstrafe.

Ebenfalls eine Geldbuße soll gegen den ehemaligen Schatzmeister der CSV, Georges Heirendt, verhängt werden, erklärte Félix Wantz. Bei der Erstattung von Frank Engels Sozialbeiträgen durch die Partei hätten Georges Heirendt sowie sein Nachfolger André Martins nicht im Sinne der Partei gehandelt, sondern auf Anfrage – und auch auf Druck – von Frank Engel, so der Staatsanwalt.

Die Verteidigung sah die Sachlage auch am Dienstag völlig anders. Die Anwälte forderten einen Freispruch für sämtliche Angeklagten. Alternativ könne allenfalls eine „Suspension du prononcé“ ausgesprochen werden. Das Urteil ergeht am 9. Dezember. (GS)


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