Neue Regeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten sollen eine Überhitzung des Marktes verhindern. Die Maßnahmen zielen vor allem auf Investoren ab, die Immobilien kaufen, um sie zu vermieten. Lockere Bedingungen gelten für die Finanzierung des Eigenheims.

Die Einführung von Obergrenzen bei der Vergabe von Immobilienkrediten deutete sich bereits im September an. Die Finanzaufsicht CSSF veröffentlichte in ihrem Jahresbericht alarmierende Zahlen. Das „Comité du risque systémique“ (CRS) zog nun nach und empfahl am 9. November erstmals Maßnahmen aufgrund des Gesetzes vom 14. Dezember 2019. Dieses Gremium ist ein Zusammenschluss der Zentralbank und der CSSF unter der Leitung von Finanzminister Pierre Gramegna (DP). Dieser Schritt sei notwendig, um „das Anwachsen von Risiken für die Finanzstabilität zu bremsen“, heißt es in der Empfehlung.

Das CRS fordert die Deckelung des Verhältnisses zwischen der Kreditsumme und dem Wert der Immobilie. Grundsätzlich soll dieses Verhältnis („Loan-to-Value“ Ratio) 80 Prozent nicht übersteigen. Die Maßnahme habe auf keinen Fall zum Zweck, junge Familien vom Kauf eines Eigenheims abzuhalten, betont das Komitee in einer Pressemitteilung. Bei Erstkäufern soll eine Bank weiterhin bis zu 100 Prozent des Immobilienwerts als Kredit geben können. Bei Haushalten, die ein neues Eigenheim kaufen, soll die Obergrenze bei 90 Prozent liegen. Banken dürfen bei einem Teil der Immobilienkredite, die sie gewähren, auch bis zu 100 Prozent gehen …