Ein ehemaliger Polizeianwärter wurde wegen Aufrufs zum Hass zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vor Gericht zeigte der 33-Jährige zwar Reue. Doch in den sozialen Medien teilt er weiterhin antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte.
Kevin T. wollte Polizist werden. Doch dann holte ihn seine Vergangenheit ein. Eher zufällig. Im März 2019 wertete die Kriminalpolizei im Zuge von Ermittlungen zu einer Serie von Brandstiftungen das Handy eines Tatverdächtigen aus. Darauf stießen die Ermittler auf zwei WhatsApp-Gruppen mit den Namen „Kranken Schäiss“ und „Kranken Schaïss“ (sic!), die dieser Verdächtige gegründet hatte. Die Mitglieder der Gruppe teilten dort nicht nur Gewaltvideos, sondern auch offen rechtsradikale, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte. Die größere der beiden Gruppen zählte zeitweise bis zu 99 Mitglieder – darunter auch Kevin T.
Bis gegen Kevin T. ermittelt wurde, vergingen jedoch noch rund drei Jahre. Erst 2022 wertete die Kriminalpolizei die Chatverläufe im Detail aus. Inzwischen hatte der damals 29-Jährige eine Ausbildung bei der Polizei begonnen.
Wie aus dem Gerichtsurteil gegen ihn hervorgeht, stießen die Ermittler auf zahlreiche rassistische und antisemitische Äußerungen des angehenden Polizisten. Ein Beispiel stammt vom 9. Mai 2018: Kevin T., damals noch 25 Jahre alt, veröffentlichte ein mit einem Filter bearbeitetes Selfie, auf dem er Adolf Hitler nachempfunden war, mit dem Schriftzug „Wollt ihr den totalen Krieg“. Dazu schrieb er: „Ech sinn dem Hitler seng Reinkarnatioun“.
Vorzeitiges Ende der Polizeiausbildung
Das Urteil vom 12. März 2026, das Reporter.lu vorliegt, zählt dutzende weitere strafrechtlich relevante Beispiele auf. In seinen WhatsApp-Nachrichten verherrlichte Kevin T. den Nationalsozialismus, hetzte gegen Juden, Migranten oder Menschen mit dunkler Hautfarbe und rief in den Chats zu Gewalt gegen diese Gruppen auf. Dass der Verfasser inzwischen Polizeianwärter war, machte den Fall schließlich auch zu einer Angelegenheit für die Generalinspektion der Polizei.
Den Ermittlern der „Inspection générale de la police“ (IGP) standen allerdings nur jene Chatnachrichten zur Verfügung, die bis zum 28. November 2018 auf dem Telefon des Gruppenadministrators gespeichert waren. Nachdem dieser die WhatsApp-Gruppe verlassen hatte, waren spätere Beiträge für die Polizei nicht mehr rekonstruierbar.
Den Adler op der Broscht an d’Hakekräiz am Häerz.“Kevin T. auf WhatsApp im Jahr 2018
Im Mai 2022 ordnete allerdings der Untersuchungsrichter Hausdurchsuchungen bei Kevin T. an. Die Ermittler beschlagnahmten dabei zwei Mobiltelefone, ein Tablet und einen Laptop. Bei der Auswertung eines iPhones stellten sie erneut zahlreiche Inhalte mit rassistischem und nationalsozialistischem Bezug sicher …
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