Mutmaßlicher Aufruf zum Hass
Gaston Vogel muss sich vor der Justiz verantworten
Ein offener Brief von Gaston Vogel beschäftigt die Gerichte. Es geht um ein Schreiben aus dem Jahr 2015, in dem der bekannte Anwalt rumänische Bettler unter anderem als „Abschaum“ bezeichnet hatte. Die Justiz hat dabei auch jene Medien im Visier, die Vogels Leserbrief veröffentlichten.