Beim Thronwechsel zeigte sich die Luxemburger Monarchie von ihrer vorteilhaften, also gänzlich unpolitischen Seite. Doch die Debatten der vergangenen Jahre lehren, dass ihr Weg in die demokratische Moderne noch immer nicht vollendet ist. Eine Analyse.

Luxemburg ist keine Monarchie. Also doch. Und irgendwie auch wieder nicht. So lässt sich die Beschreibung unserer Staatsform laut der Verfassung knapp resümieren. „Das Großherzogtum Luxemburg ist ein demokratischer, freier, unabhängiger und unteilbarer Staat“, heißt es dort im allerersten Artikel. Im nächsten folgt dann: „Das Großherzogtum Luxemburg ist eine parlamentarische Demokratie. Es hat die Staatsform einer konstitutionellen Monarchie.“

Ja, was denn jetzt? Ohne den Autoren der Verfassung zu nahe zu treten, kann man feststellen, dass diese Formulierung suboptimal ist. Ihre Widersprüchlichkeit erklärt sich zwar aus der Geschichte. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war Luxemburg nämlich noch viel eindeutiger eine Monarchie. Die parlamentarische Demokratie setzte sich erst über die letzten rund 100 Jahre in der politischen Praxis – und allmählich auch im Wortlaut des Grundgesetzes – durch. Und doch darf man sich von den ersten Sätzen einer Verfassung mehr Klarheit erwarten.

Der Weg zur demokratischen Normalität

Faktisch ist Luxemburg eine parlamentarische Demokratie mit monarchischem Staatsoberhaupt. Die Regierung geht aus dem demokratisch gewählten Parlament hervor und der Großherzog ist der „Chef d’Etat“. In der Realität beschränkt sich die Monarchie auf diese formale, zeremonielle Rolle. Sie ist längst keine Staatsform mehr, ihr wird lediglich eine Funktion zuerkannt – oder gar nur ein „Service“, wie es der abgedankte Großherzog Henri gerne nannte. Alles Weitere seien die „letzten Überbleibsel“ einer überkommenen Herrschaftsform, formulierte es einmal der frühere LSAP-Fraktionschef Alex Bodry, der bei den jüngsten Verfassungsreformen federführend war.

Die Verfassungsreform war eine verpasste Chance, das längst herrschende Verhältnis zwischen Demokratie und Monarchie ein für alle Mal zu klären.“

Ebendieser Alex Bodry bezeichnet in seinem Buch „Le Luxembourg, son régime politique et ses institutions“ die heutige Funktion des Großherzogs als „im Wesentlichen repräsentativ und symbolisch“. Zwar übe der Großherzog auch noch laut der aktuellen Verfassung „gemeinsam mit der Regierung die Exekutivgewalt aus“. Allerdings habe die umfassende Verfassungsreform von 2023 die meisten „fictions constitutionelles“ beseitigt und den Text an die seit knapp einem Jahrhundert ausgeübte politische Praxis angepasst. Damit habe sich Luxemburg nach und nach an das „schwedische Modell“ angenähert, so die Analyse des heutigen Mitglieds des Staatsrats.

In der Tat haben sich die Abgeordneten bei der Reform an der schwedischen Verfassung orientiert. Das gilt etwa für die Frage der Thronfolge oder den Fall einer Vakanz in der Funktion des Staatschefs. Viel weiter ging der Reformeifer an dieser Stelle jedoch nicht. In Schweden wurde die Monarchie in den vergangenen Jahrzehnten nämlich nahezu komplett entpolitisiert. Mit der Grundgesetz-Reform von 1974 wurden dem Monarchen etwa die Gesetzesverkündung und die Rolle bei der Regierungsbildung entzogen. Der König blieb zwar Staatschef und Schweden ein Königreich. Doch damit hat es sich fast schon mit der politischen Funktion des Monarchen …

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