Bei einer Übung in der Polizeischule verletzte ein Ausbilder 2023 eine Polizeischülerin mit seiner Dienstwaffe. Dazu hätte es nie kommen dürfen. Die Missachtung der Sicherheitsvorschriften hatte Folgen für beide.

Am 28. März 2023 trainierte eine Gruppe angehender Polizisten in der Polizeischule in Findel. Bei einer sogenannten „Mise en simulation“ übten sie, wie sie im Ernstfall bewaffnet ein Gebäude sichern müssen. Dann, gegen 14.30 Uhr, fiel ein Schuss. Eine 25-jährige Polizeischülerin wurde am Arm sowie an der Hand verletzt und verlor einen Finger.

Ein Unfall. Doch dazu hätte es eigentlich nie kommen dürfen. Denn für das taktische Training war der Einsatz echter Waffen nicht vorgesehen. Stattdessen sollten sowohl Schüler als auch Ausbilder sogenannte „Red Guns“ verwenden – detailgetreue, mit roter Farbe gekennzeichnete Waffenattrappen, mit denen sich Einsatzszenarien simulieren lassen.

Doch einer der Ausbilder, Benjamin T., hatte seine Dienstwaffe bei sich. Als er während des Trainings mit der Pistole hantierte, löste sich ein Schuss.

Urteil ohne Strafprozess

Unmittelbar nach dem Vorfall leitete die „Inspection générale de la police“ (IGP) Ermittlungen ein. Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass Benjamin T. gegen grundlegende Vorsichts- und Sicherheitsvorschriften für solche taktischen Übungen verstoßen hatte. Er hatte versäumt, seine Dienstwaffe vor Beginn des Trainings gegen eine Attrappe auszutauschen. Der Schuss fiel demnach infolge einer unnötigen Handhabung der Dienstwaffe, wie aus einem Gerichtsurteil hervorgeht, das Reporter.lu vorliegt.

Für den 42-Jährigen hatte der Vorfall nämlich strafrechtliche Konsequenzen. Im Juni 2026 verurteilte die siebte Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro.

Zu einem regulären Strafprozess kam es allerdings nicht …

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