Haushalte sollen 2023 für Strom nicht mehr zahlen müssen als aktuell. Für diesen Beschluss der Tripartite muss der Staat zwischen 100 und 150 Millionen Euro ausgeben, schätzt das Energieministerium im Gesetzentwurf zum Strompreisdeckel. Ein Zuschuss von neun bis elf Cent pro Kilowattstunde sei nötig, um den Preis stabil zu halten. Das entspricht angesichts des Verbrauchs von Haushalten und kleinen Unternehmen Kosten von 126 bis 150 Millionen Euro. Da der Marktpreis für nächstes Jahr aber noch nicht absehbar sei, soll dieses Budget Mitte Dezember angepasst werden. Im November lag der Preis an der Strombörse bei 14 Cent pro Kilowattstunde – und damit deutlich niedriger als noch im Sommer.
Die Regierung nutzt für den Strompreisdeckel den sogenannten Kompensationsmechanismus. Dieses System diente ursprünglich dazu, die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien zu finanzieren. An diesen Kosten beteiligten sich der Staat sowie die Kunden über ihre Stromrechnung. Doch der hohe Marktpreis führt dazu, dass anstatt Kosten Mehreinnahmen entstehen. Die Netzbetreiber erhalten mehr Geld für jede Kilowattstunde, etwa aus Fotovoltaikanlagen, als sie an Einspeisevergütung an die Besitzer der Anlage zahlen. Das Energieministerium rechnet hier mit Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro. Damit diese Summe für den Preisdeckel genutzt werden kann, will die Regierung nun einen „negativen Kompensationsmechanismus“ einführen, wie der Gesetzentwurf festhält.
Damit würde die Rechnung auf 100 Millionen Euro sinken. Im Budgetentwurf wurden 110 Millionen Euro angesetzt. Das Geld soll über den staatlichen Klima- und Energiefonds fließen. Die Regierung geht aber davon aus, dass die Kosten letztendlich wesentlich geringer ausfallen. Diese Summe addiert sich zu den Kosten von 505 Millionen Euro, die der Staat voraussichtlich für den Gaspreisdeckel ausgeben muss. Die Maßnahme wurde vergangene Woche vom Parlament beschlossen und gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober und bis Ende 2023.
Der Strompreisdeckel betrifft Endkunden mit einem Verbrauch von unter 25 Megawattstunden pro Jahr. Die Energieversorger werden verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, welchen Anteil ihrer Rechnung der Staat übernimmt, und sollen auch ein Informationsblatt des Energieministeriums versenden, das über den „negativen Kompensationsmechanismus“ aufklärt. (LS)



