Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der CSV, bei Gegenstimmen von ADR, Déi Lénk und den Piraten, wurde am Mittwoch das Gesetz verabschiedet, mit dem ein wesentlicher Teil des sogenannten „Solidaritéitspak“ umgesetzt wird. Vor allem wird damit die unmittelbar anstehende Indextranche auf April 2023 verschoben und ein Steuerkredit als Kompensierungsmaßnahme eingeführt. Kostenpunkt für den Staat: 530 Millionen Euro.
Die Indextranche wird verschoben, um die Unternehmen in der aktuellen Krise nicht zusätzlich zu belasten. Als Ausgleich soll der „Crédit d’impôt énergie“ den Kaufkraftverlust der Haushalte kompensieren, den sie aufgrund der hohen Inflation erleiden – und der nun eben nicht durch eine Indextranche abgefedert wird. Der Steuerkredit ist gestaffelt und soll vor allem Arbeitnehmer, Selbstständige, Lehrlinge und Rentner mit geringerem Einkommen entlasten.
Dies hatten Regierung, Patronat sowie die Gewerkschaften LCGB und CGFP in den Tripartite-Verhandlungen so festgehalten. Lediglich der OGBL hatte das Abkommen Ende März nicht unterzeichnet. Die Gewerkschaft demonstrierte am Mittwoch denn auch vor dem Parlament.
Anders als das „Solidaritéitspak“ betrifft das nun verabschiedete Gesetz ausschließlich die jetzt im Juli anstehende Indextranche. Der Text bezieht sich nicht auf weitere mögliche Tranchen in diesem oder im nächsten Jahr – und sieht auch keine Auszahlung dieser Tranchen im April 2024 vor. Diese Änderungen wurden erst kürzlich vorgenommen.
Sollten zusätzliche Indextranchen anfallen, will die Regierung erneut mit den Sozialpartnern über eventuelle, weitere Verschiebungen und etwaige Kompensierungen verhandeln – das wurde so in der Begründung des Gesetzestextes festgehalten. Es werde keine Indextranche wegfallen, betonten im Parlament nochmals mehrere Abgeordnete der Regierungsparteien.
In der Logik des Steuerkredits werden auch Empfängern des „Revenu d’inclusion sociale“ (Revis) sowie des „Revenu pour personnes gravement handicapées“ (RPGH) entsprechende Beträge ausgezahlt. Diese Maßnahmen wurden ebenfalls mit diesem Gesetz geregelt. Dasselbe gilt für die Erhöhung der Studienbeihilfen, das Einfrieren der Mieten bis Jahresende sowie eine Ausnahmeregelung für die indexierte Familienzulage, bei der die nächste Tranche nicht verschoben wird.
Die ebenfalls vorgesehene Erweiterung der Mietsubvention wird hingegen nach Anmerkungen des Staatsrats über ein separates Gesetz geregelt, an dem derzeit noch im parlamentarischen Sonderausschuss gearbeitet wird. Andere Maßnahmen aus dem Tripartite-Abkommen, wie etwa die temporäre Preissenkung beim Heizöl und Sprit, wurden bereits umgesetzt. (GS)


