Das Parlament hat sich selbst klarere Regeln für den Umgang mit Nebeneinkünften gegeben. Nach anfänglichen Schwierigkeiten kam es am Dienstag zur Abstimmung. Dieser Schritt bedeutet allerdings auch, dass das angekündigte Lobbyregister wohl länger auf sich warten lässt.

Neue Gehaltskategorie, Angaben zu politischem Urlaub oder Rente und eine klarere Definition, welche Unternehmen in der Erklärung anzugeben sind. In mehreren Punkten besserten die Abgeordneten bei dem Formular zu ihren Nebeneinkünften nach. Nachdem eine Abstimmung im Juli noch abgesagt wurde, konnte der Text nun am Dienstag verabschiedet werden.

Keine Ausnahme für Immobilienfirmen

In erster Linie sollte mehr Klarheit für die Transparenzregeln geschaffen werden. Manche Abgeordnete gaben ihre Beteiligung an einer „Société civile immobilière“ an, andere hielten dies bis vor Kurzem nicht für nötig. Der neue Text zählt nun explizit auch diese Immobilienfirmen als auskunftspflichtig auf. „Es macht ja keinen Unterschied, ob ich eine Wohnung über eine Privatgesellschaft oder eine Zivilgesellschaft verwalte“, erklärte Berichterstatter Roy Reding (ADR) den Schritt während der Debatte.

Zudem ist im Formular nun klarer ersichtlich, an welchen Firmen oder Vereinigungen die Abgeordneten vor dem Mandatsantritt beteiligt waren und welche erst nach ihrer Vereidigung hinzukamen. Auch sollen die Abgeordneten von nun an angeben, ob sie politischen Urlaub oder eine Rente beziehen …