Xavier Bettel präsentierte diese Woche im Parlament den Fortschritt bei der geplanten Reform der Monarchie. Im Herbst sollen bereits die ersten konkreten Schritte folgen. Nebenbei bestätigte der Premier auch, dass die Kooperationsbereitschaft am Hof immer noch ausbaufähig ist.

Eine strikte Trennung der öffentlichen und privaten Budgets des Staatschefs und die Gründung einer neuen Institution, die diese strikte Trennung verkörpern soll: Das sind die beiden wichtigsten Punkte der Reform der Monarchie, die in dieser Woche Thema in der parlamentarischen Verfassungskommission waren.

Zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie informierte Premierminister Xavier Bettel (DP) die Abgeordneten bei dieser Gelegenheit über das Fortschreiten der Umsetzung des Waringo-Berichts. Im kommenden September will der Regierungschef schon mit ersten konkreten Anpassungen erneut ins Parlament kommen, hieß es nach der Ausschusssitzung am Dienstag.

Neue Institution, neue Governance

Dabei handelt es sich einerseits um eine Verordnung, mit der die sogenannte „Maison du Grand-Duc“ offiziell gegründet werden soll. Die Bezeichnung stammt aus dem Waringo-Bericht und bezieht sich auf eine „neue Institution“, mit neuer Rechtspersönlichkeit, die dem Großherzog ein transparenteres und nachvollziehbareres Management seiner Verwaltung ermöglichen soll.

Der wichtigste Grund ist aber die Trennung der öffentlichen Finanzierung des Staatschefs von den privaten Angelegenheiten von Großherzog Henri. Die „Maison du Grand-Duc“ soll laut dem Bericht des Sonderbeauftragten Jeannot Waringo „exclusivement en charge des missions constitutionnelles du Grand-Duc“ sein.

Es handelt sich also nicht nur um eine Namensänderung, sondern um den Kern der Vorschläge aus dem Waringo-Bericht. Denn die Schaffung der „Maison du Grand-Duc“ soll sich nach dem Willen der Regierung auf nahezu alle weiteren ausgemachten Problembereiche am großherzoglichen Hof auswirken.

Budget und Verfassungsänderung

Fortan soll es nur noch ein vom Staat bereitgestelltes Budget für die offiziellen, verfassungsmäßig festgelegten Aufgaben des Staatschefs geben. Dieses Budget soll schon ab dem kommenden Staatshaushalt detaillierter auflisten, welche Funktionen vom Steuerzahler übernommen werden – und damit auch jenes Personal ausschließen, das aus privaten Mitteln der großherzoglichen Familie bezahlt werden muss.

In diesem Zusammenhang muss allerdings auch die Verfassung abgeändert werden. Aktuell wird in Artikel 43 des Luxemburger Grundgesetzes noch eine sogenannte „Liste civile“ festgehalten, die dort auf „trois cent mille francs-or par an“ veranschlagt wird. Laut der Verfassung kann dieser Betrag, den der Staat dem Monarchen aus Steuergeldern gewährt, nur bei Beginn einer Regentschaft angepasst werden.

Damit die neue finanzielle Governance am Hof rechtlich wasserdicht ist, will die Regierung diesen Verfassungsartikel anpassen. Die im Parlament vertretenen Parteien haben an dieser Stelle bereits Zustimmung angedeutet.

Bettel bestätigt Causa Michel Heintz

Im parlamentarischen Ausschuss wurde auch die rezente Konfrontation zwischen dem Premierminister und dem großherzoglichen Hof thematisiert, allerdings „à huis clos“, also unter unbedingter Geheimhaltung. Mehrere Parlamentarier deuteten nach der Sitzung auf Nachfrage von Journalisten jedoch an, dass es sich bei diesem geheimen Tagesordnungspunkt um die Personalie Michel Heintz handelte. Der Kabinettschef des Großherzogs war Ende Mai entlassen worden, nach einer Intervention des Premiers beim Staatsoberhaupt jedoch auf seinem Posten geblieben (REPORTER berichtete).

Xavier Bettel bestätigte nach der Ausschusssitzung übrigens vor laufenden Kameras die REPORTER-Recherchen zur Causa Michel Heintz. „Wenn Prozeduren nicht eingehalten werden, muss man diese eben manchmal in Erinnerung rufen“, so der Premier. Dass seine Intervention beim Staatschef fruchtete und die Entlassung rückgängig gemacht wurde, zeigt laut Bettel zudem, dass „der Waringo-Bericht funktioniert“.


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