Frank Engel und seine sechs Mitbeschuldigten wurden im sogenannten „CSV-Frendeskrees“-Prozess von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Das Verfahren befasste sich in der Hauptsache mit dem Arbeitsvertrag zwischen dem ehemaligen CSV-Präsidenten und dem parteinahen Verein. Nun einen Schlussstrich unter die Affäre zu ziehen, wäre aber verfrüht. Der Prozess könnte noch ein Nachspiel bekommen.

Rückblick: Im März dieses Jahres entschied die CSV-Fraktion, die Staatsanwaltschaft über ein Arbeitsverhältnis von Frank Engel mit dem „CSV-Frendeskrees“ zu informieren. Reporter.lu berichtete im März erstmals über die Hintergründe der Affäre. Über sieben Monate soll der ehemalige Vorsitzende ein Gehalt von 40.000 Euro bezogen haben, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben, so der Vorwurf. Während der Ermittlungen gerieten auch zwei Überweisungen von insgesamt 6.000 Euro in den Fokus. Dabei handelte es sich um die Erstattung von Frank Engels Sozialbeiträgen durch die CSV.

Die Staatsanwaltschaft brachte den Fall zur Anklage und so musste sich Mitte Oktober der Freundeskreis-Vorstand, bestehend aus Frank Engel, Félix Eischen, Stéphanie Weydert, Elisabeth Margue, André Martins und Georges Pierret, sowie auch der ehemalige Schatzmeister der Partei, Georges Heirendt, vor Gericht verantworten. Ihnen wurden Fälschung, Verwendung von Fälschungen, Betrug, Vertrauensmissbrauch sowie Geldwäsche vorgeworfen. Zu Unrecht, wie das Gericht nun befand.

Nach dem Urteil zeigte sich Frank Engel erleichtert und ging gleich zum Angriff über. „Ich glaube, die Menschen, die dies in die Wege geleitet haben, müssen sich nun die Frage stellen, was für Folgen dies für sie haben könnte. Ich überlege mir, gemeinsam mit meinen Kollegen eine Anzeige wegen falscher Anschuldigungen und Verleumdung zu erheben“, sagte das ehemalige CSV-Mitglied.

Anders als Frank Engel will der CSV-Abgeordnete Félix Eischen seiner Partei treu bleiben. Er habe sich aber „viele Gedanken gemacht, darüber, was hier geschah und wie das zustande kam.“ An einen Austritt aus der CSV habe er allerdings nicht gedacht. Elisabeth Margue und Stéphanie Weydert ihrerseits könnten nach dem Freispruch ihre Posten als designierte Co-Parteivorsitzende und Co-Generalsekretärin wahrnehmen.

Sie könnten sich aber auch, wie alle anderen Angeklagten, in einem Berufungsverfahren wiedersehen. Sämtliche Prozessparteien haben 40 Tage Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Das gilt auch die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Verurteilung aller Beschuldigten zu Bewährungsstrafen beziehungsweise Geldbußen gefordert. (PR)


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