Gaston Vogel soll zahlen. Denn er habe genau gewusst, was er tat. So sieht es zumindest die Generalstaatsanwaltschaft im Berufungsverfahren gegen den bekannten Rechtsanwalt, in dem dieser sich wegen Aufrufs zum Hass und Diskriminierung verantworten muss. Hintergrund ist ein Brief aus dem Jahre 2015 über Bettler in Luxemburg-Stadt. Dem 85-Jährigen droht eine Geldbuße.

Eine solche in Höhe von mindestens 2.500 Euro hat nämlich die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft diese Woche gefordert. Sie hege keinen Zweifel an der Schuld des Anwalts, sodass dieser zu verurteilen sei. Damit bleibt die Seite der Anklage ihrer Linie treu. Bereits in erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt …