Weil er in einem Brief rumänische Bettler mit teils sehr derben Worten beschrieben hatte, musste sich Gaston Vogel vor Gericht verantworten. Dort wurde er nun von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen – so wie auch die mitangeklagten Medienvertreter.

Gaston Vogel hatte im August 2015 die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer (DP), in einem offenen Brief aufgefordert, etwas gegen die Bettelei in der Oberstadt zu unternehmen. Dabei hatte er Bettler aus „dem fernen Rumänien“ etwa als „Abschaum“ bezeichnet und mit Begriffen wie „puanteurs“ und „mendiants dégueulasses“ umschrieben. Diese Wortwahl zog eine Anzeige der „Ligue des Droits de l’Homme Luxembourg“ nach sich, woraufhin die Staatsanwaltschaft in dem Fall ermittelte und sich der mittlerweile 84-jährige Rechtsanwalt mit einer Anklage wegen Aufrufes zum Hass (gemäß Artikel 457-1 des Strafgesetzbuchs) und Diskriminierung (Artikel 454) konfrontiert sah. Reporter.lu hatte im vergangenen Jahr erstmals über den Fall berichtet.

In den Augen der Anklage erfüllten der Brief und die verwendeten Begriffe ausdrücklich die beiden Straftatbestände gemäß Artikel 457-1 bzw. Artikel 454 des Strafgesetzbuchs, so Staatsanwalt Georges Oswald vor Gericht, wo er eine angemessene Geldstrafe für Gaston Vogel forderte. Die Verteidigung sah dies erwartungsgemäß anders und argumentierte, der Anwalt habe mit seinem Brief lediglich auf einen politischen Missstand aufmerksam machen wollen. Seine Wortwahl führte Gaston Vogel auf seinen damaligen Gefühlszustand zurück. Es sei das Resultat einer unfassbaren Wut gewesen, so der Anwalt, der sich auch vor dem Richterpult nochmals in Rage redete.

Neben Gaston Vogel waren auch das Unternehmen „CLT-Ufa“, die Muttergesellschaft von „RTL“, sowie der ehemalige Redakteur des „Lëtzebuerger Journal“, Patrick Welter, angeklagt. Sowohl „RTL“ wie auch „Journal“ hatten das Schreiben als Leserbrief veröffentlicht – ohne eine journalistische Einordnung. Sie sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, sich durch die Verbreitung des Briefes der gleichen Straftatbestände wie der Verfasser schuldig gemacht zu haben. Vorwürfe, von denen sie am Freitag freigesprochen wurden.

Die Verteidigung zeigte sich angesichts des Freispruchs zufrieden. Es sei das erhoffte Verdikt, gegen das man sicher nicht Einspruch einlegen werde, so Anne Prum, die in Vertretung von Gaston Vogels Verteidiger François Prum bei der Urteilsverkündung zugegen war, gegenüber den Pressevertretern. Ob die Anklage gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist noch nicht gewusst. Die Staatsanwaltschaft wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden, so die Pressestelle der Justiz auf Nachfrage von Reporter.lu. (GS)