Die US-Justiz wirft Frank Schneider bandenmäßigen Betrug und Geldwäsche vor. Das geht aus der Anklageschrift des zuständigen Gerichts hervor, die nun veröffentlicht wurde. Die Auslieferung des früheren Luxemburger Geheimdienstagenten an die USA steht weiterhin aus. 

Das Bezirksgericht von New York hat am Montag die Anklageschrift gegen Frank Schneider veröffentlicht. Damit erfährt die Öffentlichkeit erstmals, was die US-Behörden dem ehemaligen Mitarbeiter des „Service de renseignement de l’État“ (SRE) konkret im Zuge der „Onecoin“-Affäre vorwerfen und weshalb er an die USA ausgeliefert werden soll.

Angeklagt werden soll der Ex-Agent demnach wegen bandenmäßigen Überweisungsbetrugs („wire fraud“) und Geldwäsche. Auf beide Straftaten stehen laut US-Bundesrecht hohe Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu 30 Jahre. Zudem müsste Frank Schneider die festgestellte Schadensumme zurückerstatten. Allerdings wird diese in der Anklageschrift nicht näher beziffert.

Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 2014 und 2019. Konkret soll Frank Schneider laut der Anklage aktiv dabei geholfen haben, die Einkünfte im Zuge des Onecoin-Skandals zu verwalten. Zudem soll er das Netzwerk dabei unterstützt haben, das mutmaßliche Betrugssystem vor den Strafverfolgungsbehörden zu verschleiern.

Laut dem US-Gericht beruhte dieses System darauf, durch den Verkauf der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin potenzielle Käufer dazu zu bringen, Geldbeträge in Form von Investments an das Netzwerk zu senden. Dabei soll es sich um Geld handeln, von dem die Verantwortlichen wissen mussten, dass es aus einer illegalen Aktivität stammte, so die Anklageschrift. Zudem hätten die Angeklagten versucht, die Herkunft dieser Einkünfte mittels internationaler Finanztransaktionen zu verschleiern.

Mutmaßlicher Betrug in Milliarden-Höhe

Mutmaßliche Drahtzieherin hinter dem Netzwerk war eine Deutsche mit bulgarischen Wurzeln, Ruja Ignatova. Die heute 42-Jährige ist seit 2017 untergetaucht. Gegen sie und Onecoin ermitteln mehr als 20 Strafverfolgungsbehörden. Seit 2022 steht sie auf der FBI-Fahndungsliste „Ten Most Wanted Fugitives“. Auch in Europa gehört sie zu den meistgesuchten Flüchtigen.

Laut den amerikanischen Strafbehörden soll Frank Schneider Ruja Ignatova vor Ermittlungen des FBI gegen sie gewarnt haben. Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter war mit seiner Firma „Sandstone“ zwei Jahre für sie und das Onecoin-Netzwerk aktiv, wie Frank Schneider mittlerweile selbst einräumte. Die US-Behörden gehen im Zuge des Onecoin-Betrugs von einer Schadenshöhe von mindestens vier Milliarden US-Dollar aus.

Frank Schneider befindet sich seit Mitte November in Hausarrest in seinem Wohnsitz in Lothringen. Zuvor hatte ein Gericht in Nancy einem Auslieferungsantrag der US-Behörden gegen ihn stattgegeben. Die Anwälte des Luxemburgers hatten vergeblich versucht, eine Auslieferung an die USA zu verhindern, weil sie einen unfairen Prozess befürchten. Sowohl die Berufung gegen das Urteil vor dem Gericht in Nancy als auch ein Einspruch Schneiders vor dem französischen Kassationshof in Paris waren erfolglos geblieben.

Premier will nicht intervenieren

Wann Frank Schneider an die USA ausgeliefert wird, ist derzeit noch immer unklar. Zunächst muss die französische Regierung die Auslieferung anordnen, was voraussichtlich noch im Dezember geschieht. In der Folge kann Frank Schneider noch Einspruch beim französischen Staatsrat einlegen – was er auch vorhat, wie er gegenüber Reporter.lu angab. Diese Prozedur dürfte sechs bis neun Monate dauern. Darüber hinaus prüfen Schneiders Anwälte die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit dem Fall zu befassen.

Frank Schneider selbst hatte sich zudem in einem Brief an Premierminister Xavier Bettel (DP) gewandt, mit der Bitte, sich bei der französischen Regierung dafür einzusetzen, dass er nicht an die USA ausgeliefert wird. In seinen Antworten auf entsprechende parlamentarische Anfragen hatte der Premier betont, dass die Luxemburger Regierung keine legale Möglichkeit habe, die Auslieferung eines Luxemburger Staatsbürgers zu verhindern, der sich nicht auf Luxemburger Staatsgebiet aufhalte.

In diesem Fall habe die französische Justiz eine unabhängige Entscheidung getroffen, so Xavier Bettel, der auch auf die verbleibenden rechtlichen Mittel von Frank Schneider verweist. Die Luxemburger Regierung stelle diese Prozedur nicht infrage, respektiere den französischen Rechtsstaat und werde daher in dieser Sache nicht intervenieren, so der Premier.


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