Im Oktober kommt es zum Prozess über die sogenannte „CSV-Frëndeskrees-Affäre“. Im Fokus steht die Frage, ob es sich beim Arbeitsvertrag für den Ex-CSV-Präsidenten um eine Scheinbeschäftigung handelte. Die Verhandlung könnte jedoch viel weitreichendere politische Folgen haben.
Im Vergleich mit anderen Affären hatte es die Staatsanwaltschaft offenbar eilig. Rund ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der sogenannten „Frëndeskrees-Affäre“ soll der Sachverhalt vor Gericht verhandelt werden. Der Prozess ist für den 19., 20. und 21. Oktober 2021 angesetzt.
Zu den Beschuldigten gehören der Ex-CSV-Vorsitzende Frank Engel sowie der Abgeordnete Felix Eischen und der frühere Schatzmeister der Partei André Martins. Es sind jene Personen, die den Arbeitsvertrag von Frank Engel, der im Mittelpunkt der Affäre steht, unterschrieben haben sollen. Allen drei früheren Mitgliedern des „CSV Frëndeskrees“ wird Fälschung („faux et usage de faux“) vorgeworfen. Dabei fällt laut dem Strafgesetzbuch nicht nur die aktive Fälschung eines Dokuments, sondern auch die Vortäuschung einer Gegenleistung unter diesen Tatbestand.
Neben Engel, Eischen und Martins sind aber noch weitere frühere Mitglieder des Vorstandes des CSV-nahen Vereins angeklagt. Dabei handelt es sich um Elisabeth Margue, Stéphanie Weydert und Georges Pierret. Wie es aus Justizkreisen heißt, geht es bei diesen drei Personen nicht um den Tatbestand der Fälschung, sondern um den Vorwurf des Betrugs und der Veruntreuung. Unklar ist aber bis heute, welche aktive Rolle die drei Juristen bzw. Juristinnen bei der Bewilligung des Arbeitsvertrags von Frank Engel gespielt haben sollen.
Gehalt ohne Gegenleistung?
Im Mittelpunkt der Ermittlungen der Justiz stand laut Informationen von Reporter.lu allerdings die Frage, inwiefern der Vertrag zwischen dem „CSV Frëndeskrees“ und Frank Engel einer belegbaren Gegenleistung entsprach …
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