Im Oktober kommt es zum Prozess über die sogenannte « CSV-Frëndeskrees-Affäre ». Im Fokus steht die Frage, ob es sich beim Arbeitsvertrag für den Ex-CSV-Präsidenten um eine Scheinbeschäftigung handelte. Die Verhandlung könnte jedoch viel weitreichendere politische Folgen haben.

Im Vergleich mit anderen Affären hatte es die Staatsanwaltschaft offenbar eilig. Rund ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der sogenannten « Frëndeskrees-Affäre » soll der Sachverhalt vor Gericht verhandelt werden. Der Prozess ist für den 19., 20. und 21. Oktober 2021 angesetzt.

Zu den Beschuldigten gehören der Ex-CSV-Vorsitzende Frank Engel sowie der Abgeordnete Felix Eischen und der frühere Schatzmeister der Partei André Martins. Es sind jene Personen, die den Arbeitsvertrag von Frank Engel, der im Mittelpunkt der Affäre steht, unterschrieben haben sollen. Allen drei früheren Mitgliedern des « CSV Frëndeskrees » wird Fälschung (« faux et usage de faux ») vorgeworfen. Dabei fällt laut dem Strafgesetzbuch nicht nur die aktive Fälschung eines Dokuments, sondern auch die Vortäuschung einer Gegenleistung unter diesen Tatbestand.

Neben Engel, Eischen und Martins sind aber noch weitere frühere Mitglieder des Vorstandes des CSV-nahen Vereins angeklagt. Dabei handelt es sich um Elisabeth Margue, Stéphanie Weydert und Georges Pierret. Wie es aus Justizkreisen heißt, geht es bei diesen drei Personen nicht um den Tatbestand der Fälschung, sondern um den Vorwurf des Betrugs und der Veruntreuung. Unklar ist aber bis heute, welche aktive Rolle die drei Juristen bzw. Juristinnen bei der Bewilligung des Arbeitsvertrags von Frank Engel gespielt haben sollen.

Gehalt ohne Gegenleistung?

Im Mittelpunkt der Ermittlungen der Justiz stand laut Informationen von Reporter.lu allerdings die Frage, inwiefern der Vertrag zwischen dem « CSV Frëndeskrees » und Frank Engel einer belegbaren Gegenleistung entsprach. Zur Erinnerung: Der frühere Parteipräsident erhielt zwischen Juni und Dezember 2020 ein Gehalt vom Verein als „Chargé de mission“ und zwar in Höhe von rund 6.000 Euro brutto im Monat, wie Reporter.lu im vergangenen März berichtete.

Laut dem Arbeitsvertrag, den Reporter.lu einsehen konnte, handelte es sich um eine befristete Vollzeitstelle: 40 Stunden pro Woche, Montags bis Freitags jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr, hieß es in dem Dokument, das laut Frank Engel von ihm selbst aufgesetzt worden war. Die Mission umfasste die Vertretung der ASBL nach außen, die Anwerbung von neuen Mitgliedern sowie vorbereitende Arbeiten, um den Verein in eine Stiftung umzuwandeln.

Wie es aus Justizkreisen heißt, geht es unter anderem genau um diese Bestimmungen bzw. die Frage: Arbeitete Frank Engel tatsächlich in Vollzeit für den Verein oder handelte es sich in Wahrheit um eine Scheinbeschäftigung, um dem ehrenamtlich als Parteipräsident tätigen Politiker über diesen Umweg eine Vergütung zu verschaffen? Dabei spielt die Tatsache, dass die Gesamtsumme von knapp 40.000 Euro mittlerweile zurückbezahlt wurde, in juristischer Hinsicht keine entscheidende Rolle.

Politisches Sprengpotenzial

Allerdings wird es im Prozess natürlich um die zentrale Frage der womöglich kollektiven Verantwortung gehen, also die Frage: Wer wusste wann über den Arbeitsvertrag Bescheid und wer stimmte dem Beschäftigungsverhältnis formal zu? Die Tatsache, dass sich neben Frank Engel der gesamte Vorstand des « CSV Frëndeskrees » vor Gericht verantworten muss, deutet auf eine mögliche Mitverantwortung der genannten Politiker hin. Der Ausgang des Prozesses ist jedoch weitgehend offen.

Über die juristische Schuldfrage wird der Prozess aber von seinem außergewöhnlich politischen Charakter überschattet. Dabei geht es nicht nur um die Person Frank Engel, der nicht nur als CSV-Chef zurücktrat, sondern mittlerweile auch seine Parteikarte abgab und die Gründung einer neuen politischen Bewegung ankündigte. Der ehemalige Parteivorsitzende wird übrigens von der Anwältin Lydie Lorang verteidigt, die für die CSV Mitglied im Staatsrat ist.

Mit Felix Eischen sitzt zudem ein aktueller Abgeordneter der Christsozialen auf der Anklagebank. Elisabeth Margue und Stéphanie Weydert waren bis kürzlich Vize-Parteipräsidentinnen und sollten eigentlich auch im neuen CSV-Führungsteam um Parteichef Claude Wiseler wieder vertreten sein. Diese Entscheidung wurde vorsorglich vertagt, heißt es aus dem Generalsekretariat.

Sollte eines der genannten Parteimitglieder rechtskräftig verurteilt werden, würde dies natürlich politische Folgen nach sich ziehen, die laut Artikel 53 der Verfassung bis zur Unwählbarkeit reichen könnten. In der CSV-Zentrale gibt man sich allerdings zuversichtlich, dass die Mitglieder des Vorstandes « CSV Frëndeskrees » sich nichts vorzuwerfen haben und verweist ohnehin bis auf Weiteres auf die Unschuldsvermutung.


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