Der renommierte Anwalt Paul Mousel scheiterte in letzter Instanz vor dem Kassationshof. Eine Revision seiner Verurteilung wegen Veruntreuung wiesen die Richter vergangene Woche in allen Punkten ab und bestätigten damit die Entscheidung der Justiz aus zweiter Instanz.
Der Anwalt Paul Mousel, Mitgründer der Kanzlei Arendt&Medernach, scheiterte mit dem Versuch vor dem Kassationsgerichtshof seine Verurteilung wegen Veruntreuung anzufechten. Ganze zwölf Kassationsanträge führten seine Verteidiger gegen das Urteil des Berufungsgerichtes von Juli 2020 an. In der Entscheidung vom 6. Mai lehnten die obersten Richter alle Anträge ab. Damit hat Paul Mousel die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft, gegen seine Verurteilung vorzugehen.
Hintergrund der Affäre ist, dass Paul Mousel als Insolvenzverwalter zweier Rückversicherungsunternehmen einen Domizilierungsvertrag mit dem Dienstleister „Mercuria Services“ abschloss, zu dessen Aktionären er zu diesem Zeitpunkt zählte. Dieser Vertrag war aber laut den Urteilen in ersten und zweiter Instanz unnötig. Da er durch die persönliche Verbindung zum Dienstleister zumindest indirekt profitierte, sahen die Richter den Tatbestand der Veruntreuung erfüllt. Es ging um eine Gesamtsumme von 42.692,63 Euro. Die „Cour d’appel“ ließ den Vorwurf der illegalen Vorteilsnahme wegen Verjährung fallen und setzte die Geldstrafe auf Bewährung aus.
Begründung der Berufungsrichter ausreichend
Der Kassationshof prüft Urteile im formell auf Verstöße gegen Rechtsprinzipien. Die Richter kamen zum Schluss, dass die „Cour d’appel“ in den von Paul Mousels Verteidigern aufgeführten Punkten keine Verfahrensfehler begangen haben …
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