Sorgfaltspflicht von Unternehmen
Holdings mit beschränkter Verantwortung
Umweltzerstörung, Kinderarbeit, Korruption: Auch Luxemburg debattiert darüber, wie Menschenrechtsverstöße von Unternehmen verhindert werden können. Die Regierung will Holdings aus dieser Sorgfaltspflicht heraushalten. Das erscheint aber anhand rezenter Fälle immer schwieriger.
