Betrugsfall Hesperingen
Berufungsrichter bestätigen erstes Urteil
Im Fall um die Zweckentfremdung von Geldern der Gemeinde Hesperingen bleibt es bei den Strafen aus erster Instanz. Das hat das Berufungsgericht entschieden. Für den Hauptbeschuldigten bedeutet das sieben Jahre Gefängnis, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie 50.000 Euro Geldbuße.

