Über seinen Newsletter teilte das Luxemburger Finanzministerium Ende Juli mit, dass ab dem 1. September neue Regeln für sanktionierte Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg gelten. Dies aufgrund einiger Abänderungen der Sanktionsverordnungen, die der EU-Rat entschieden hat.

Zu den Neuerungen gehört auch die Verpflichtung für Personen und Gesellschaften, die auf den EU-Sanktionslisten stehen, ihre Vermögenswerte selbst anzuzeigen. Falls diese nach dem Stichdatum vom 1. September in die Sanktionslisten aufgenommen werden, haben die Betroffenen sechs Wochen Zeit, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Des Weiteren sind Personen und Firmen verpflichtet, mit den zuständigen nationalen Behörden zu kooperieren.

Werden diese Auflagen nicht eingehalten, drohen hohe Strafen. In Luxemburg können diese zwischen 12.500 und fünf Millionen Euro betragen. Sollte das vorliegende Vergehen dazu geführt haben, hohe Gewinne einzufahren, könnte die Justiz sogar noch härter gegen die Betroffenen vorgehen. In einem solchen Fall darf die Strafzahlung nämlich um das Vierfache des Tatbetrags erhöht werden, so das Finanzministerium auf Nachfrage von Reporter.lu.

Dabei ist die EU keineswegs Vorreiter in Bezug auf die Pflicht zur Selbstanzeige. Bereits seit Ende Mai gilt in Deutschland das sogenannte „Sanktionsdurchsetzungsgesetz“ mit einer ähnlichen Verpflichtung. Ein Beitrag der „ARD-Tagesschau“ stellt allerdings klar: Bis Anfang Juli hatte kein einziger Oligarch die Vorgaben dieses Gesetzes erfüllt. Und dies, obwohl Immobilien, Jachten und andere Luxusgüter sanktionierter Russen bestens dokumentiert sind. Die Bundesregierung plant nun, das Gesetz bis zum Spätsommer nachzubessern.

Die gleiche EU-Verordnung verpflichtet auch Personen, Einrichtungen und Organisationen dazu, „ungeachtet der geltenden Vorschriften über die Meldepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis“ Informationen zu Vermögenswerten mit der zuständigen Behörde zu teilen und auch der EU-Kommission zu übermitteln.

Ob die neue Verordnung auch im Großherzogtum zu einem härteren Durchgreifen führen wird, bleibt unterdessen unklar. „Das Ministerium setzt auf bewährte Kontrollen, die aus Gründen der Effektivität nicht öffentlich im Detail diskutiert werden dürfen“, heißt es aus dem Finanzministerium auf eine entsprechende Frage von Reporter.lu.

Bis jetzt wurden in Luxemburg 4,2 Milliarden Euro an Vermögenswerten eingefroren. Im Nachbarland Belgien sind es nach letztem Stand bereits über 50 Milliarden Euro. (LC)


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