Luxemburg unterstützt als eines von 130 Ländern eine gemeinsame Erklärung zu einer internationalen Steuerreform, die die US-Regierung mit aller Macht vorantreibt. Neue Details zeigen für Luxemburg günstige Bestimmungen wie etwa Sonderregeln für die Finanzbranche.

Im April meldeten sich die USA zurück in den Verhandlungen über eine globale Steuerreform. Mit wichtigen Kompromissvorschlägen gab US-Präsident Joe Biden den jahrelangen Gesprächen einen neuen Impuls. Am Donnerstag schlossen sich 130 Staaten unter dem Dach der OECD den Grundzügen der von den USA vorgeschlagenen Leitlinien an. Dieser Schritt bringe die Welt deutlich näher an eine Einigung, die das Wettrennen nach immer niedrigeren Unternehmenssteuern beenden könne, erklärte Joe Biden.

Finanzminister Pierre Gramegna twitterte mit einem Tag Verspätung, dass Luxemburg die Erklärung zur globalen Mindeststeuer und der Besteuerung von Konzernen unterstütze. Der DP-Politiker begrüßte das Dokument als „entscheidender Fortschritt für einen neuen und fairen Rahmen für die internationale Besteuerung“.

Eine Pressemitteilung war dies der Regierung nicht wert. Dabei ist die Unterstützung Luxemburgs nicht selbstverständlich: Innerhalb der EU gehen die Positionen auseinander. Irland, Ungarn und Estland unterstützen das Dokument nicht. Auch die Schweiz als wichtiger Standort für internationale Konzerne betonte, dass sie sich der Einigung nur unter „Vorbehalten und Bedingungen“ angeschlossen habe.

Die Erklärung unter dem Dach der OECD unterstützt die Einigung, die die G7-Finanzminister Anfang Juni getroffen hatten. Es geht um eine Mindeststeuer von 15 Prozent oder mehr und eine Umverteilung von Steuerzahlungen der größten Unternehmen der Welt. Während das G7-Treffen vieles im Ungefähren ließ, enthält die Erklärung von Donnerstag mehr Details.

Briten setzen Ausnahmen für Finanzbranche durch

Zu den aus Luxemburger Sicht wichtigen Details in der Erklärung zählt, dass regulierte Finanzdienstleister und die Rohstoffindustrie von der Neugestaltung der Steuerregeln ausgenommen sind. Großbritannien hatte auf diese Sonderregeln für die Finanzbranche gedrungen. Damit will die britische Regierung verhindern, dass die in der Londoner City angesiedelten Banken in anderen Ländern mehr Steuern bezahlen müssen.

Die sogenannte „Säule 1“ in den OECD-Verhandlungen sieht vor, dass Staaten, in denen ein Konzern Umsatz macht, mehr Besteuerungsrechte bekommen. Bisher gilt die generelle Regel, dass Konzerne vor allem dort Steuern zahlen, wo sie ihren Sitz haben.

Banken und andere Finanzunternehmen, die in Luxemburg ansässig sind, würden also auch weiterhin wesentliche Teile ihrer Steuern hierzulande zahlen müssen. Damit könnten die Folgen dieser globalen Steuerreform für Luxemburg deutlich abgeschwächt sein. Großbritannien verzichtete im Gegenzug zu dieser Sonderregel auf eine bestehende Digitalsteuer auf den Aktivitäten großer Internetkonzerne, berichtete die „Financial Times“.

Die „Säule 2“ umfasst den Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Dieser würde auch für Banken gelten.

Luxemburg zu groß für Sonderregeln

Die Umverteilung der Besteuerungsrechte soll laut der Erklärung für Konzerne mit einem weltweiten Umsatz über 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität über zehn Prozent gelten. Ein Staat, in dem der Konzern mehr als eine Million Euro Umsatz macht, kann in Zukunft Steuern auf dem Gewinn aus dieser Aktivität erheben. Dieses System soll 2023 in Kraft treten.

Um kleine Länder nicht zu benachteiligen, ist für sie eine Sonderregel vorgesehen. Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt unter 40 Milliarden Euro erhalten Besteuerungsrechte ab einem Unternehmensumsatz von 250.000 Euro. Luxemburg fällt allerdings nicht darunter, denn das BIP lag 2020 bei 64 Milliarden Euro.

Die nächste Etappe für die globale Steuerreform ist das Treffen der G20-Finanzminister in Venedig.


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