Gleich drei Minister präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket, das die Besteuerung von Bauland und Wohnungen gerechter machen soll. Im Zentrum des von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP), Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) und Finanzministerin Yuriko Backes (DP) vorgestellten Pakets steht dabei die Reform der Grundsteuer. Diese soll fortan dem tatsächlichen Wert eines Grundstücks Rechnung tragen.
Zur Erinnerung: Die bestehende Grundsteuer wurde 1941 unter deutscher Besatzung eingeführt. Dabei geben sogenannte Einheitswerte die Besteuerung einer Fläche vor. Ein Mechanismus, der bis heute nahezu unangetastet geblieben ist. In der Praxis führt das oft zu sehr niedrigen Steuersätzen. Innenministerin Taina Bofferding illustrierte die Problematik anhand einer Fläche in der Hauptstadt: „In Luxemburg-Stadt gibt es Eigentümer, die lediglich 70 Cent Grundsteuer bezahlen.“ Eine Besteuerung, die nicht mehr im Verhältnis zum eigentlichen Wert des Grundstücks stehe, so die Ministerin.
Kern der neuen Grundsteuer ist eine neue Berechnungsformel. Berücksichtigt werden dabei die Größe des Grundstücks, die bebaubare Fläche laut allgemeinem Bebauungsplan, die Nähe zu lokalen Dienstleistungen sowie die Distanz zur Hauptstadt. Daraus wird ein Grundbetrag errechnet.
Ist das Grundstück gleichzeitig der Hauptwohnsitz des Eigentümers, gilt ein Freibetrag, der vom Grundbetrag abgerechnet wird. Teilen sich zwei Eigentümer das Grundstück als Hauptwohnsitz, erhalten beide den Freibetrag. Bei Wohnungsbesitzern in einem Mehrfamilienhaus wird neben der Fläche auch der Besitzanteil am gesamten Haus berücksichtigt.
Neben den Grund- und Freibeträgen entscheidet derweil noch ein dritter Faktor über die Höhe der Grundsteuer. Denn ein Punkt bleibt unverändert: Verantwortlich für die Erhebung sind die Gemeinden und nicht der Staat. Die Kommunen entscheiden demnach, mit welchem Prozentsatz sie den Grundbetrag verrechnen. Allerdings legte das Innenministerium Grenzwerte für den Steuersatz fest. Demnach muss dieser zwischen neun und elf Prozent liegen.
Ein neues, nationales Steuerinstrument stellt derweil die Mobilisierungssteuer dar. Lässt ein Grundstückbesitzer Bauland brachliegen, soll er in Zukunft darauf besteuert werden. Dabei soll ein Grundstück, das länger als fünf Jahre unbebaut ist, progressiv besteuert werden. Die Maximalbesteuerung wird dabei nach 20 Jahren erreicht. Für Grundstücke, die der Besitzer für seine Kinder reserviert, gilt derweil ein Freibetrag bis zum 25. Lebensjahr der Kinder.
Eine ähnliches Instrument ist die sogenannte Leerstandsteuer. Hierbei sollen leerstehende Wohnungen nach einem Jahr mit einem Pauschalbetrag besteuert werden. Sind dafür zunächst 3.000 Euro zu entrichten, steigt der Betrag mit der Dauer des Leerstandes auf bis zu 7.500 Euro an. Zuständig für die Erhebung der Steuer ist dabei die Steuerverwaltung. Datengrundlage der Leerstandsteuer soll ein nationales Gebäude- und Wohnungsregister sein.
Wann die neuen Steuermaßnahmen konkret eingeführt werden, ist derzeit noch unklar. Ein Inkrafttreten noch in dieser Legislaturperiode hielt Ministerin Taina Bofferding jedoch für eher unwahrscheinlich. (PS)




