Das Gesetz, das die Finanzierung der Aktion „SuperDrecksKëscht“ (SDK) nachträglich regeln soll, hat eine wichtige Etappe im legislativen Prozess überwunden. Der Staatsrat hat den Text analysiert und prinzipiell nichts einzuwenden. Demnach könnte der Gesetzentwurf in absehbarer Zeit im Parlament zur Abstimmung gebracht werden.
Dieses Spezialgesetz war nötig geworden, nachdem zwei unabhängige juristische Gutachten zur Schlussfolgerung gekommen waren, dass der aktuelle Vertrag zur Finanzierung der Aktion SDK gegen die Verfassung verstoße. Genauer gesagt, gegen Artikel 99, der vorschreibt, dass mehrjährige Vorhaben, für die der Staat mehr als 40 Millionen Euro ausgibt, über ein gesondertes Finanzierungsgesetz reglementiert werden müssen. Dies war der bisherige Höhepunkt der SDK-Affäre, die Anfang 2021 von Reporter.lu aufgedeckt worden war.
Die Gutachten waren zum einen vom wissenschaftlichen Dienst des Parlaments, zum anderen vom renommierten Rechtsanwalt Alain Steichen im Auftrag der Abgeordnetenkammer erstellt worden. Das Fazit beider Dokumente, das Anfang dieses Jahres bekannt geworden war, war eindeutig: Der Vertrag über 97 Millionen Euro, den das Umweltministerium im Januar 2018 mit der Firma „Oeko Service Luxembourg“ (OSL) abschloss, verstößt gegen Artikel 99 der Verfassung und ist somit als null und nichtig anzusehen.
Die mittlerweile zurückgetretene Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) hatte in der Folge ein Finanzierungsgesetz ausarbeiten lassen müssen, das sie am 18. Januar dieses Jahres im Parlament einreichte. Es reguliert nicht nur den bestehenden Vertrag zwischen der Firma OSL und dem Staat bis zum Jahr 2028, sondern sieht auch einen größeren Finanzierungsrahmen vor: Statt wie zuvor 97 Millionen Euro wurde der Betrag, den OSL maximal erhalten soll, um 15 Prozent auf insgesamt 112 Millionen Euro erhöht, wie Reporter.lu zuerst berichtete.
Dem erhöhten Budget liegt, wie der Begründung im Gesetzentwurf zu entnehmen ist, eine arithmetische Berechnung des Jahres 2018 zugrunde, die auch die wachsende Wirtschaft und Bevölkerung berücksichtigt. Der Staatsrat nimmt dies in seinem Gutachten zur Kenntnis und schlägt lediglich vor, die bekannten Ausgaben für die Jahre 2018 bis 2021 im Text zu erwähnen. Rückblickend stellt der Staatsrat fest, dass zum ursprünglichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Vorbehaltsklausel zur jährlichen Zuweisung des Budgets hätte eingeführt werden können, um möglichen Veränderungen bei den jährlichen Beträgen Rechnung zu tragen. (GS)


