Das Umweltministerium will den Vertrag zur „SuperDrecksKëscht“ nachträglich regulieren. Die Opposition ist vom Vorgehen der Ministerin nicht überzeugt. Gewinner des neuen Gesetzes ist die Betreiberfirma „Oeko-Service Luxembourg“, die auf mehr Geld hoffen darf.

Der laufende Vertrag mit dem Betreiber „Oeko Service Luxembourg“ soll rückwirkend eine gesetzliche Grundlage erhalten. Mit diesem Schritt reagiert das Ministerium auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. Dieser hatte festgestellt, dass der Anfang 2018 abgeschlossene Vertrag „null und nichtig“ sei, da ein laut Verfassung nötiges Finanzierungsgesetz nicht existiere.

Öffentlich wurde das Gutachten erst am vergangenen Donnerstag, unter anderem auf Druck der Opposition. In einer ersten Stellungnahme ließ das Umweltministerium noch offen, wie es auf die rechtliche Einschätzung reagieren werde, und betonte: „Sollt sech d’Interpretatioun aus dem Avis vun der Cellule scientifique duerchsetzen, wäert den Ëmweltministère selbstverständlech op de Wee vun enger Regulariséierung vun der Situatioun goen.“ Doch bereits am Freitag vergangener Woche legte Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) dem Ministerrat einen Entwurf für ein entsprechendes Finanzierungsgesetz vor.

Diesen Gesetzentwurf präsentierte die Ministerin am Montag auch den Mitgliedern des Budgetkontroll- sowie des Umweltausschusses in einer gemeinsamen Sitzung. Mit dem geplanten Gesetz folgt Carole Dieschbourg der Einschätzung der „Cellule Scientifique“ des Parlaments, die es für möglich erachtet, den Vertrag nachträglich durch ein Finanzierungsgesetz rechtlich abzusichern. Vor der Presse erklärte die Umweltministerin am Montagabend, dass es für sie entscheidend sei, die Kontinuität der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ zu gewährleisten und auf „stabile Füße zu stellen“.

Oppositionsparteien lehnen Vorgehen ab

Auf die Frage, warum der derzeitige Vertrag nicht neu verhandelt werde, führte Carole Dieschbourg die Verantwortung des Staates gegenüber seinen Vertragspartnern an: „Der Staat hat sich mit seiner Unterschrift bis 2028 verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Wenn wir ihn jetzt vorzeitig auflösen, stehen wir vor neuen ungelösten rechtlichen Fragen“, so die Ministerin. Zudem sei unklar, ob in diesem Fall nicht rechtliche Schritte gegen den Staat eingeleitet werden könnten.

Die Oppositionsparteien übten im Anschluss an die Ausschusssitzung Kritik am Vorgehen der Ministerin. „Unserer Ansicht nach hätte der Vertrag neu verhandelt werden müssen. Es stehen einfach noch zu viele offene Fragen im Raum“, betont etwa die Präsidentin der Budgetkontrollkommission, Diane Adehm (CSV), im Gespräch mit Reporter.lu. Eine ähnliche Ansicht vertritt auch der Piraten-Abgeordnete Sven Clement: „Eine rückwirkende Regulierung für die Jahre 2018 bis 2022 oder meinetwegen auch 2023 hätten wir mitgetragen. Aber grundsätzlich hätte der Vertrag neu verhandelt müssen, für jeden Zeitraum, der darüber hinausgeht.“

Auch dem Argument des Umweltministeriums, dass das Gutachten einen Paradigmenwechsel darstelle, kann Sven Clement nur wenig abgewinnen: „Artikel 99 der Verfassung gilt seit 1868 und wurde 1989 leicht angepasst. Das Einzige, was neu ist, ist die Erkenntnis, dass die Regierungen ihn in diesem Fall über Jahre ignoriert haben.“ Die Abgeordnete von Déi Lenk, Myriam Cecchetti, fordert ebenfalls, dass der Vertrag neu verhandelt werden müsse, und zog nach der Kommissionssitzung ihr eigenes Fazit: „Es war ein bisschen gruselig.“

112 statt 97 Millionen Euro

Stiller Gewinner der nachträglichen Regulierung dürften in jedem Fall aber „Oeko Service Luxembourg“ und seine Eigner, die Gebrüder Walter, sein. Denn der neue Entwurf reguliert nicht nur den bestehenden Vertrag, sondern passt gleichzeitig die Finanzierung der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ nach oben an. War in der Ausschreibung im Jahr 2018 noch ein Finanzierungsrahmen von 97 Millionen Euro angegeben, steigt dieser nun beachtlich. Insgesamt soll die Finanzierungsdecke um 15 Prozent angehoben werden, auf nun 112 Millionen Euro.

Dem zugrunde liege „un simple calcul arithmétique“, wie im Entwurf die Entscheidung begründet wird. Grund für die zusätzliche Finanzierung seien unter anderem die wachsende Wirtschaft und Bevölkerung. Zudem sei vertraglich festgelegt, dass der Staat Mehrkosten, die durch diese Entwicklung entstünden, übernimmt, heißt es am Ende des Entwurfs. Der Entwurf wurde nun ins Parlament eingebracht und soll dem Willen des Umweltministeriums nach schnellstmöglich verabschiedet werden.


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