Das Umweltministerium will den Vertrag zur „SuperDrecksKëscht“ nachträglich regulieren. Die Opposition ist vom Vorgehen der Ministerin nicht überzeugt. Gewinner des neuen Gesetzes ist die Betreiberfirma „Oeko-Service Luxembourg“, die auf mehr Geld hoffen darf.
Der laufende Vertrag mit dem Betreiber „Oeko Service Luxembourg“ soll rückwirkend eine gesetzliche Grundlage erhalten. Mit diesem Schritt reagiert das Ministerium auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. Dieser hatte festgestellt, dass der Anfang 2018 abgeschlossene Vertrag „null und nichtig“ sei, da ein laut Verfassung nötiges Finanzierungsgesetz nicht existiere.
Öffentlich wurde das Gutachten erst am vergangenen Donnerstag, unter anderem auf Druck der Opposition. In einer ersten Stellungnahme ließ das Umweltministerium noch offen, wie es auf die rechtliche Einschätzung reagieren werde und betonte: „Sollt sech d’Interpretatioun aus dem Avis vun der Cellule scientifique duerchsetzen, wäert den Ëmweltministère selbstverständlech op de Wee vun enger Regulariséierung vun der Situatioun goen.“ Doch bereits am Freitag vergangener Woche legte Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) dem Ministerrat einen Entwurf für ein entsprechendes Finanzierungsgesetz vor.
Diesen Gesetzentwurf präsentierte die Ministerin am Montag auch den Mitgliedern des Budgetkontroll- sowie des Umweltausschusses in einer gemeinsamen Sitzung. Mit dem geplanten Gesetz folgt Carole Dieschbourg der Einschätzung der „Cellule Scientifique“ des Parlaments, die es für möglich erachtet, den Vertrag nachträglich durch ein Finanzierungsgesetz rechtlich abzusichern. Vor der Presse erklärte die Umweltministerin am Montagabend, dass es für sie entscheidend sei, die Kontinuität der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ zu gewährleisten und auf „stabile Füße zu stellen“.
Oppositionsparteien lehnen Vorgehen ab
Auf die Frage, warum der derzeitige Vertrag nicht neu verhandelt werde, führte Carole Dieschbourg die Verantwortung des Staates gegenüber seinen Vertragspartnern an: „Der Staat hat sich mit seiner Unterschrift bis 2028 verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Wenn wir ihn jetzt vorzeitig auflösen, stehen wir vor neuen ungelösten rechtlichen Fragen“, so die Ministerin. Zudem sei unklar, ob ihn diesem Fall nicht rechtliche Schritte gegen den Staat eingeleitet werden könnten …
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