Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Banken und Vermögensverwalter erhalten mehr Zeit, um Steuerinformationen ihrer Kunden an den Staat weiterzureichen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Grund sind die eingeschränkten Ressourcen aufgrund der Pandemie.

Finanzunternehmen erhalten zwischen drei und sechs Monate mehr Zeit, um Daten über ihre Kunden an die Steuerverwaltung weiterzuleiten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Finanzminister Pierre Gramegna (DP) Anfang der Woche im Parlament einbrachte. Betroffen sind der automatische Austausch von Steuerinformationen, die Weiterleitung von Finanzdaten an die USA (Fatca) und die neue Offenlegung von Steuersparmodellen (DAC 6). Die Regierung nutzt die Möglichkeit, die eine entsprechende EU-Richtlinie bietet.

Ende April forderten die europäischen Verbände des Finanzsektors in einem gemeinsamen Brief, die Deadline vom 1. Juli 2020 für DAC 6 zu verschieben. Der Grund: Die Unternehmen seien aufgrund der Pandemie im Ausnahmezustand. Mitarbeiter seien krank oder müssten sich um ihre Familie kümmern. Kurz, die Ressourcen würden fehlen, um die Prozeduren zur Offenlegung von Steuersparmodellen neu zu etablieren. Dazu kam, dass mehrere Mitgliedsstaaten – darunter Luxemburg – erst sehr spät Details zur Umsetzung veröffentlichten.

Sechs Monate mehr für Steuerkonstrukte

Die Frist vom 1. Juli ist bereits verstrichen. Deshalb stellte das Finanzministerium Anfang Juni klar, dass Strafen für das verspätete Einreichen von Informationen nicht angewandt würden, bis das Parlament das neue Gesetz mit dem Aufschub beschlossen hat.

Das Finanzministerium betont allerdings, dass sich an den Pflichten der Finanzunternehmen nichts ändert, sie haben nur mehr Zeit. Die Steuertransparenz leidet an sich nicht. Allerdings nutzt die Regierung den von der EU gewährten Spielraum weitgehend aus. Sie erweiterte den Aufschub auf Fatca, der auf einem bilateralen Abkommen mit den USA gründet.

Für den bestehenden Informationsaustausch mit EU-Partnern sowie Fatca haben die Banken nun drei Monate mehr Zeit. Bei „DAC 6“ sind es sechs Monate: Bestehende Steuerkonstrukte, die sich Luxemburger Berater ausgedacht haben, müssen dann spätestens am 28. Februar 2021 gemeldet worden sein. Es ist die neueste Wendung in einem umstrittenen Dossier.


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