Die sogenannte „DAC 6“-Richtlinie verpflichtet Finanzdienstleister die Steuersparmodelle ihrer Kunden den Behörden zu melden. Doch die Prozedur erfordert Ressourcen, die aufgrund der Corona-Krise knapp sind. Europäische und nationale Verbände fordern einen Aufschub.

Zehn europäische Verbände der Finanzbranche fordern die Europäische Kommission auf, die Deadlines für das Offenlegen von Steuerkonstrukten von Juli 2020 auf 2021 zu verschieben. In einem Brief betonen die Branchenvertreter, dass zahlreiche Länder die entsprechende „DAC 6“-Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten. Das Nachrichtenportal „Law360“ hatte den Inhalt offengelegt.

Außerdem behindere die Pandemie die Umsetzung durch Finanzunternehmen, heißt es im Schreiben: „Während der Krise sind die Ressourcen unserer Mitglieder ausgedünnt und deshalb sind sie nicht in der Lage, die nötigen Vorbereitungen zu machen“. Zahlreiche Mitarbeiter seien krank oder müssten sich um ihre Kinder kümmern und die IT-Abteilungen seien damit ausgelastet, den normalen Betrieb der Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Finanzministerium wartet auf Brüssel

Der Luxemburger Bankenverband ABBL unterstützt die Forderung nach einem Aufschub, heißt es auf Nachfrage von REPORTER. DAC 6 wurde mit dem Gesetz vom 25. März in nationales Recht übernommen. Dementsprechend müssen die Banken und andere Dienstleister nach aktuellem Stand ab dem 1. Juli alle grenzüberschreitenden Steuermodelle melden. Die entsprechende Verordnung ist allerdings noch nicht beschlossen.

Die Diskussionen über die konkrete Umsetzung würden andauern, heißt es von der ABBL. Das Finanzministerium bleibt allerdings bisher bei der Deadline vom 1. Juli, so ein Sprecher. Das Ministerium will die Position der Europäischen Kommission abwarten, bevor es sich festlegen möchte. Die EU-Verbände betonen, dass ein Aufschieben nichts an den Berichten ändern würde. Tatsächlich müssen alle Steuersparmodelle seit Mitte 2018 rückwirkend an die Steuerbehörden gemeldet werden.

Weitere Aufschübe der Transparenz gefordert

Die Meldepflicht sorgte bereits für viel Aufregung in Luxemburg, da unter anderem die Anwälte darin eine Verletzung ihres Berufsgeheimnisses sahen. Auch der Staatsrat vertritt diese Auffassung und so enthält das Luxemburger Gesetz Ausnahmen für mehrere Berufsgruppen.

Doch die Pause für Steuertransparenz soll nach der Vorstellung des Europäischen Bankenverbands noch weiter gehen, berichtet „Law360“. Auch die Meldungen über Bankkonten im Rahmen des automatischen Informationsaustausches solle für drei Monate ausgesetzt werden, fordern die Bankenlobbies.