Seit der Einführung des „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) im Jahr 2019 sind auch gemeinnützige Vereinigungen (ASBL) per Gesetz dazu angehalten, sich ordnungsgemäß in dem Register einzutragen. Drei Jahre später sind denn auch die meisten Vereine dieser Verpflichtung nachgekommen. Rund 1.250 ASBL sind aber weiterhin nicht gesetzeskonform.
Diese Zahl ist der Antwort der Minister für Justiz sowie innere Sicherheit, Sam Tanson und Henri Kox (beide Déi Gréng), auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Sven Clement (Piraten) zu entnehmen. Demnach waren bis zum 14. September dieses Jahres 7.418 von insgesamt 8.661 gemeinnützigen Vereinigungen den Vorgaben nachgekommen und hatten die erforderlichen Informationen im RBE eingetragen. Das entspricht einer Konformitätsrate von 85,6 Prozent.
Bei Nichtberücksichtigung des RBE-Gesetzes drohen auch einer ASBL Geldstrafen zwischen 1.250 und 1,25 Millionen Euro, so sieht es das Gesetz vom 13. Januar 2019 vor. Auch eine gerichtlich angeordnete Auflösung ist möglich. Bisher sei aber weder ein gemeinnütziger Verein noch ein Vorstandsvorsitzender wegen eines Verstoßes gegen das RBE-Gesetz strafrechtlich verfolgt worden, schreiben die Minister. In einigen Fällen seien aber polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden.
Nach Inkrafttreten des RBE hatten die betroffenen Organisationen insgesamt neun Monate Zeit, sich in dem Register einzutragen. Nach Ablauf dieser Frist seien 2.569 Vereine, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen waren, schriftlich daran erinnert worden, so die Minister. Anschließend habe auch die zuständige wirtschaftliche Interessenvereinigung, die „Luxembourg Business Registers“ (LBR), nochmals die infrage kommenden Vereinigungen kontaktiert. Erst danach seien die ersten Dossiers an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die dann die Polizei mit Ermittlungen betraute.
In der Folge hätten viele der Vereine ihre Situation geregelt, erklären die Minister. Sie hätten den gesetzlichen Vorgaben entsprochen und sich ordnungsgemäß im RBE eingetragen. In manchen Fällen aber hätten sich Vereinigungen auch aufgelöst, da sie den Zweck ihrer Gründung nicht mehr erfüllen konnten.
Erst diesen Sommer hatte die Polizei erstmals gezielte Kontrollen in Zusammenhang mit dem RBE-Gesetz durchgeführt. Dabei hatte sie vor allem Unternehmen im Visier, die nicht ordnungsgemäß im Register eingetragen waren beziehungsweise im Verdacht standen, lediglich Briefkastenfirmen zu sein. (GS)


