Ohne die finanziellen Mittel von Daniel Frères wäre der Wahlkampf der Piratenpartei 2018 kaum möglich gewesen. Doch der Rechnungshof beanstandete die Spenden und die Partei musste rund 19.000 Euro an den Staat zurückzahlen. Vor Gericht wurde diese Entscheidung nun gekippt.

„Es steht zwei zu null für uns gegen das Staatsministerium“, sagt Sven Clement (Piraten) im Gespräch mit Reporter.lu. Es ist eine Anspielung auf das Urteil zum Vertrag zwischen „RTL“ und dem Staat, dessen Einsicht Sven Clement vor Gericht erfolgreich einklagte. Nach fast zwei Jahren Verhandlungen hat seine Partei nun erneut vor dem Verwaltungsgericht gegen das Staatsministerium Recht bekommen. Die Spenden von Parteimitglied Daniel Frères im Jahr 2018 in Höhe von 30.772,85 Euro seien zum größten Teil konform gewesen, befanden die Richter. Somit sei auch die Rückerstattung an den Staat hinfällig. Doch das Urteil stimmt den Piraten nicht in allen Punkten zu.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2018 hatte Daniel Frères auf eigene Faust Werbematerial für die Partei geschaltet, wobei er sich die Kosten nicht erstatten ließ. In den Parteibilanzen tauchten diese Ausgaben als Sachspenden auf. Der Rechnungshof strich sie jedoch aus der Bilanz, da es sich nicht um finanzielle Spenden handelte und Sachspenden gesetzlich nicht vorgesehen seien. Dadurch erfüllte die Partei plötzlich nicht mehr das Kriterium der Eigenfinanzierung gemäß Parteifinanzierungsgesetz. Um staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Parteien sich mindestens zu einem Viertel selbst finanzieren. Durch die gestrichenen Spenden lag die Eigenfinanzierung der Piraten jedoch nur noch bei 14 Prozent. Demnach hätte die Partei zu viele Steuergelder erhalten.

Im Dezember 2019 gaben die Piraten ein juristisches Gutachten in Auftrag, das zu einem anderen Schluss kam. Das Staatsministerium folgte dennoch der Interpretation des Rechnungshofs und forderte die Rückzahlung von 19.341,02 Euro. Eine Entscheidung, die die Piratenpartei nicht akzeptieren wollte und gegen die sie klagte.

Ausgaben wohl im Namen der Partei

Vor dem Verwaltungsgericht kritisierte das Staatsministerium, die Rechnungen seien auf den Namen von Daniel Frères ausgestellt worden und könnten, ohne die Erstattung, nicht in die Parteibilanzen einfließen. Zudem wiederholten sie den Standpunkt des Rechnungshofs, dass Sachspenden mit keinem Wort im Parteifinanzierungsgesetz erwähnt werden. Doch erst vor Gericht wurde überprüft, auf wen die Rechnungen tatsächlich ausgestellt worden waren.

Im Mai 2021 forderte das Gericht das Staatsministerium auf, diese Rechnungen nachzureichen. Allerdings behauptete das Ministerium, dass dies nicht möglich sei, da nur der Rechnungshof über die angeforderten Dokumente verfüge. „Die Situation war kafkaesk. Das bedeutet, das Ministerium ist den Schlussfolgerungen des Rechnungshofs gefolgt, offenbar ohne die Dokumente selbst überprüft zu haben“, meint Sven Clement. Letztlich reichte seine Partei die Rechnungen nach, die sie selbst belasten könnten.

Bei der Überprüfung stellte das Gericht jedoch fest, dass die Rechnungen zwar an Daniel Frères gerichtet waren, aber „entgegen der Behauptungen des Regierungsvertreters im Namen der Partei ausgestellt wurden“, wie es im Urteil heißt, das Reporter.lu vorliegt. Jedoch mit zwei Ausnahmen: Eine Rechnung von 2.097,38 Euro des deutschen Gerüstbauers „BBV“ sowie Ausgaben mit einer Visakarte in Höhe von 3.000 Euro seien nur auf Daniel Frères ausgestellt worden. Bei Ersterem habe es sich um etwa 100 Gerüste gehandelt, die die Partei für das Aufstellen ihrer Plakate nutzte; die 3.000 Euro seien für Werbeanzeigen auf Facebook genutzt worden, erklärt Sven Clement. Es sind denn auch diese Ausgaben, die das Gericht aus den Bilanzen strich.

Allerdings gaben die Richter der Piratenpartei in der Frage Recht, ob eine Sachspende in die Bilanz der Partei einfließen könne. Demnach müssten die Ausgaben von Daniel Frères abzüglich der gemieteten Gerüste und der Visakarte in den Parteikonten auftauchen.

Staatsministerium hält sich bedeckt

Das Gericht hat folglich beschlossen, die Entscheidung des Staatsministeriums rückgängig zu machen. Demnach müsse der Staat 19.341,02 Euro an die Partei zurückzahlen. Doch das Ministerium hat noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Einen Beschluss habe man diesbezüglich noch nicht gefasst, heißt es auf Nachfrage von Reporter.lu von der Pressestelle des Staatsministeriums.

Sollte es dabei bleiben, würde die Partei gar zu viele Gelder erhalten. Da das Gericht nur Spenden im Wert von 25.675 Euro anerkannte, würde die volle Rückzahlung für die Partei einen Gewinn von rund 84 Euro bedeuten. Es wäre ein kleiner Trost angesichts der Anwaltskosten für die Partei. Diese musste sie selbst tragen, obwohl sie vor Gericht eine Erstattung von 2.500 Euro forderte.

Daraus ist nun bereits eine neue politische Position der Piraten entstanden. „Ich finde, der Staat sollte die Anwaltskosten tragen, wenn durch seine Fehlentscheidung ein Gerichtsprozess nötig wird und man dort Recht bekommt“, fordert Sven Clement. Sollte das Ministerium wiederum die 84 Euro zurückfordern, würde er diese Entscheidung allerdings nicht anfechten.

Für die Piratenpartei könnte allerdings noch eine weitere Sachspende zum Verhängnis werden. Im gleichen Bericht des Rechnungshofes wurde die Veröffentlichung einer Werbeanzeige im Magazin „Wow“ aus dem Hause „Groupe de Presse Nicolas“ kritisiert. Die Partei habe diese nicht bezahlt und somit eine nicht gerechtfertigte Wahlkampfhilfe erhalten, so die Erklärung. Die Untersuchungen der Justiz in diesem Fall dauern noch an.


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