Eigentlich dürfen in Luxemburg Parteien keine Spenden von Unternehmen oder Vereinen erhalten. Eigentlich. Das Parlament will nun eine Gesetzeslücke schließen. Doch an wirksamer Kontrolle wird es weiter hapern – vor allem wenn Kandidaten eigene Kampagnen führen.

Mehr Geld, Klarheit und Transparenz: Das sind die Ziele des neuen Gesetzes zur Parteienfinanzierung. Die Abgeordneten gehen dabei bekannte Probleme an. Die Kontrollmechanismen gegen illegale Wahlkampfhilfen bleiben aber weiterhin gering. Kopfzerbrechen bereitet vor allem der Umgang mit individuellen Kampagnen von einzelnen Kandidaten.

Genau dieser Punkt ist denn auch ein Kernelement des neuen Textes. Die persönlichen Kampagnen müssen künftig in der Bilanz der Partei wiederzufinden sein, ansonsten gehören sie verboten. Das sind die Lehren aus den Kampagnen zur Europawahl im Mai 2019. Vor allem die Aktivitäten des Kandidaten der Piratenpartei Daniel Frères fielen damals negativ auf. Dieser hatte aus eigener Tasche Werbeanzeigen im Boulevardblatt „Lëtzebuerg Privat“ bezahlt und diese dann zum Teil nachträglich als Spende an die Partei verrechnen lassen, wie REPORTER damals berichtete.

Wenn niemand davon Wind kriegt, kann man nichts machen.“Alex Bodry, LSAP

Selbst die Parteispitze sah die Praxis kritisch. Schnell stellte sich nämlich heraus, dass Daniel Frères durchaus mehr ausgegeben hat, als das, was er an die Partei spendete. „Durch die Pflicht, dass alle Rechnungen in der Bilanz der Partei wiederzufinden sein müssen, sorgt der Text für mehr Transparenz“, stellt ein sichtlich zufriedener Sven Clement (Piratenpartei) heute fest. Nach der Kritik an den Unregelmäßigkeiten des letzten Wahlkampfes, habe die Partei sich auch intern neue Regeln gegeben, so der Abgeordnete im Gespräch mit REPORTER. So sei man bereits im Vorfeld mit dem geplanten Gesetz konform gewesen.

Die Krux mit den Spenden

Seit dem Parteienfinanzierungsgesetz von 2007 sind Spenden von Unternehmen, Organisationen oder sonstigen juristischen Personen an Parteien verboten. Bei Annahme von solchen Spenden können bereits jetzt Parteien strafrechtlich verfolgt werden. Was für Parteien gilt, musste aber nicht zwingend für Kandidaten gelten.

Bereits 2010 hatte die „Groupe d’Etats contre la corruption“ des Europarates davor gewarnt, dass Lobbyverbände die Gesetzeslage umgehen könnten, indem sie unmittelbar an einen Kandidaten oder Abgeordneten spenden. Diese Person könne dann die ganze oder nur Teile des erhaltenen Geldes als Eigenspende an die Partei überweisen.

Das Schlupfloch wird so ein bisschen kleiner.“Alex Bodry, LSAP

„Damit macht er oder sie sich strafbar“, stellt Alex Bodry (LSAP) klar. Der Gesetzentwurf verpflichtet Kandidaten, eine eidesstattliche Erklärung über die erhaltenen Spenden und Ausgaben einen Monat nach den Wahlen abzugeben. Falls diese fehlerhaft sind oder nicht eingereicht wurden, müssen Kandidaten mit Strafen rechnen. „Das Schlupfloch wird so ein bisschen kleiner.“ so Alex Bodry im Gespräch mit REPORTER.

Das Schlupfloch bleibt aber eben bestehen: Der Rechnungshof hat kaum Möglichkeiten zu überprüfen ob die Spende tatsächlich aus eigener Tasche des Kandidaten kommt oder ob sie von einer juristischen Person an den Kandidaten überwiesen wurde.

Selbstdisziplinierung als Lösung

Was soll eine Partei aber tun, wenn sie von einer Wahlkampfhilfe gar nichts weiß? Sachspenden von Dritten, wie zum Beispiel Wahlwerbung auf Facebook, sollen an die Partei gemeldet werden, unterstreicht Sven Clement. Allerdings „hat man als Partei ja keinen Einfluss darauf, ob das passiert oder nicht.“ Wenn die Hilfe von einer Organisation ausgeht, und nicht von einer Privatperson, sind diese Spenden schon heute unzulässig. Das Gesetz solle „deshalb auch zur Selbstdisziplinierung der Parteien beitragen“ betont Alex Bodry.

Durch die Pflicht, dass alle Rechnungen in der Bilanz der Partei wiederzufinden sein müssen, sorgt der Text für mehr Transparenz.“
Sven Clement, Piraten

Ein möglicher Lösungsansatz wäre, wenn man gegen die Parteien und nicht gegen die Spender Sanktionen vorsieht. Der zuständige Parlamentsausschuss diskutierte diesen Ansatz zwar, hat ihn jedoch nicht zurückbehalten.

Für Marc Baum (Déi Lénk) könnte eine solche Kurskorrektur ungewollte Folgen haben: „Müssen dann Organisationen aus der Zivilgesellschaft, die bei ihren ‚Wahlprüfsteinen‘ zur Schlussfolgerung kommen, eine Wahlempfehlung für eine Partei auszusprechen, mit Sanktionen rechnen“, fragt er im Gespräch mit REPORTER. Der wahre Erfolg des Vorschlags liegt für den Abgeordneten der Linken jedenfalls bei den zusätzlichen Kontrollbefugnissen des Rechnungshofes.

Ein bisschen Kontrolle muss sein

Die Verpflichtungen der Parteien und Kandidaten gehen im jetzigen Entwurf zum Teil weiter als die bisherigen Regeln. Die Rechenschaftspflicht der Kandidaten ist neu, aber die eigentliche Hürde von der Selbstdisziplin zu wahrhaftigen Kontrollmechanismen wurde nicht genommen.

Der Berichterstatter des Gesetzentwurfs, Alex Bodry, glaubt, dass dies auch gar nicht möglich sei. Das gleiche Problem stelle sich hier wie in anderen Ländern: „Wenn niemand davon Wind kriegt, kann man nichts machen“, meint der scheidende LSAP-Fraktionschef. Auch im Ausland würden Spendenskandale nur aufgedeckt, wenn öffentlich stattgefundene Ereignisse, wie zum Beispiel Wahlkampfauftritte, später in der Bilanz der Partei nicht auftauchen.

Der Staat setzt demnach weiterhin auf Selbstdisziplin der Parteien und Kandidaten. Die abschreckende Wirkung von möglichen Sanktionen soll reichen. Durch die Erklärungen von Kandidaten wird der Rechnungshof zwar einen besseren Einblick in die Parteifinanzen erhalten. Gezielte Manipulationen kann er aber kaum aufdecken. Wie der Rechnungshof eigenständig die Vollständigkeit einer Spendenerklärung überprüfen soll, bleibt weiterhin unklar.